CBD-Produkte verunsichern die Behörden: Aromastoff, Hanföl oder Hanftee-Schmäh?

CBD-Öle mit nachgewiesen positiven Eigenschaften gibt es in vielen Variationen. Behörden und Gerichte überfordert?

Graz (OTS) – Wolfgang Pöltl gilt in der Hanfbranche als DER Rechtskundige. Als Student der Rechtswissenschaften forscht er seit Jahren auf dem Gebiet der Cannabinoide, besser bekannt als CBD. Aktenberge türmen sich auf seinem Schreibtisch. Eine Vielzahl von CBD-Behördenopfern senden ihm Strafverfügungen, Straferkenntnisse, Erkenntnisse von Landesverwaltungsgerichten, um ihn bei der Recherche und der wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen. Das Ziel: den Behörden und Gerichten klar darzulegen, dass CBD kein neuartiges Lebensmittel ist, also nicht in die Novell-Food-Verordnung fällt. Daher auch keinem Zulassungsverfahren unterliegen kann und am Markt völlig frei verfügbar sein muss. Der Weg ist steinig. Wolfgang Pöltl wird aber bald seine wissenschaftlich akribisch fundierte Arbeit fertiggestellt haben. Tendenz: Der Besitz und der Konsum von CBD-Ölen und Hanfblüten (THC unter 0,3 %), in welcher Form auch immer, ist legal. Warum daher der Handel mit diesen Produkten verboten sein soll, werden Gerichte und Behörden zu erklären haben. Wolfgang Pöltl sagt: sämtliche anzuwendenden Bestimmungen gehen in die gleiche Richtung. Man darf gespannt sein. Eine Amtshaftungsklageflut könnte die Republik erschüttern.

Wolfgang Pöltl
Tel: 06641401616

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