Hanfblüten-Aromastoffe: der verbotene Duft? Cannabis-Rechtsexperte Wolfgang Pöltl bringt Klage beim Europäischen Gerichtshof ein

Österreichische Behörden und Verwaltungsgerichte wollen Hanf-Aroma-Düfte als rechtswidrig erkennen. W.Pöltl platzt jetzt der Aroma-Rechts-Kragen.

Graz (OTS) – Dem Cannabis Rechtsexperten Wolfgang Pöltl reicht es:
seit Jahren genießt er den herrlichen Duft der Hanfblüten (mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % kein Suchtgift, sondern völlig legal). In verschiedensten Duftnoten von Erdbeerli, Green Magic über Blueberry (CBD-Hanf-Blüten) werden diese gut riechenden Aromastoffe auf dem freien Markt angeboten. Das Riechen von Hanf-Aroma-Stoffen (Aufnahme der Umweltluft über diese Nase) ist in Österreich nicht verboten. Sollte man meinen. Die steirischen Behörden und ein den Hanf-Händlern sattsam bekanntes Verwaltungsgericht wollen nun indirekt das bloße Riechen der Hanf-Aroma-Blüten als unzulässig erkennen. Nicht anders sind Erkenntnisse der Behörden (des Verwaltungsgerichtes) zu deuten, wenn sie völlig legale Hanf-Händler mit Straferkenntnissen überraschen, wonach der Handel mit CBD-Hanf-Aroma-Stoffen verboten sein soll. Wie bitte? Richtig gelesen. Argumentiert wird seitens der Behörden so: Hanfblüten kann man AUCH zum Rauchen (wie eine Zigarette) verwenden. Damit sei aber klar, dass gegen das TNRSG (Tabaknichtraucherschutzgesetz) verstoßen würde und man CBD-Hanf-Blüten nicht in Verkehr bringen dürfe ohne die Bestimmungen des TNRSG zu beachten, da sie in jedem Fall ein pflanzliches Raucherzeugnis darstellen würden. Dass manche CBD-Hanf-Händler diese tollen Blüten aber ausschließlich als Aromastoffe anbieten, sei nur eine Umgehung der Gesetze. Es sei ganz klar: Aroma-Hanfblüten werden überwiegend zum Rauchen verkauft. Egal was auf der Verpackung als Verwendungszweck auch steht. Egal was der Konsument will. Der Konsument hat das zu wollen, was steirische Behörden und das Verwaltungsgericht beschließen. Riechen von Hanfblüten wird somit unmöglich gemacht. Punkt. Diese Haltung der steirischen Behörden (die Steiermark-das grüne Aroma-Hanfherz Österreichs, hier findet man die größten internationalen Hanfhändler) und der Verwaltungsgerichte, haben nun ein gerichtliches Nachspiel auf höchster Ebene: Das Recht auf CBD-Aroma-Riechen lasst sich Wolfgang Pöltl nicht nehmen. Nicht nur weil der CBD-Hanf-Aroma-Duft seiner Gesundheit sehr zuträglich ist, sondern auch, weil Behörden und Verwaltungsgerichte hier zu weit gehen: sie überschreiten den Rahmen ihrer Befugnisse mit dem indirekten Riechverbot und Duftverbot bei weitem. Diese Institutionen haben gar nicht das Recht dem Konsumenten vorzuschreiben, was er riechen und was er vor sich her duften darf. Welche Düfte der Konsument bevorzugt und genießen will, ist auch nicht Sache der Entscheidungskompetenz der Behörden. Und wenn ausdrücklich gekennzeichnete CBD-Aroma-Hanfstoffe zur Verwendung als Aroma-Duft-Stoffe in Verkehr gebracht werden, dann mit gutem Europarecht. Der Konsument Wolfgang Pöltl wird sein Recht auf das Riechen der CBD-Aroma-Duftstoffe vor dem EuGH einklagen. Dass man es in Österreich mit Europarechten nicht so ernst nimmt, ist evident. Aber der einfache CBD-Aroma-Hanfblüten-Konsument W. Pöltl wird diesen behördlichen Rechtsbrüchen mit seiner Klage vor dem europäischen Höchstgericht ein Ende setzen. Das Riechen wird dem Volk wohl noch nicht verboten sein.

Wolfgang Pöltl
Tel.: 00436641401616

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