Transparency International begrüßt Reform des Weisungsrechts

Eine langjährige Forderung von TI-Austria könnte erfüllt werden

_20.09.2022_: Transparency International Austria (TI-Austria) fordert seit mehr als einem Jahrzehnt eine Trennung der Staatsanwaltschaft von der Politik und eine durchgreifende Reform des Weisungsrechts. Daher begrüßt TI-Austria, dass die Expertenkommission zur Justizreform beim BMJ nun Ideen vorgelegt hat. TI Vorstandsvorsitzende Prof. Eva Geiblinger führt aus: _„Eine Reform in Richtung Bundes- oder Generalstaatsanwaltschaft ist überfällig. Eine unabhängige Verfahrensführung der Staatsanwaltschaften ist ein wesentlicher Teil einer „sauberen“ Justiz. Staatsanwält/innen müssen ihre Arbeit von der Politik unbeeinflusst ausführen. Dazu gehört auch, dass Expert/innen und nicht politische Entscheidungsträger/innen Weisungen in Strafsachen erteilen.“_ 

Folgendes hat die Expertenkommission geplant: 

* Schaffung einer Generalstaatsanwaltschaft in Anlehnung an die europäische Staatsanwaltschaft.
* Einführung einer Position des Generalstaatsanwalts, der vom Bundespräsidenten nach einem Dreiervorschlag ernannt wird und bei der Generalprokuratur angesiedelt wird.
* Verschiebung der Dienstaufsicht über die Staatsanwält/innen zur Generalstaatsanwaltschaft.
* Verlagerung des Weisungsrechts: Statt der Ministeriumsspitze sollen Dreiersenate über Weisungen entscheiden.

TI-Austria hofft, dass diese Ideen zu einer breiten Diskussion führen. Besonders wichtig ist auch, dass jede Reform die Effizienz der Justiz steigert. Ermittlungsverfahren dauern jetzt schon oft unerträglich lange. Eine weitere Verlängerung würde dem Grundsatz von „Rule Of Law“ zuwiderlaufen. TI Beiratspräsidentin Frau Mag. Bettina Knötzl erklärt: _„Bei der Strafverfolgung darf es zu keinerlei politischem Einfluss kommen. Aber gerade in den letzten Jahren sind immer wieder Fälle aufgetaucht, bei denen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beklagt hat, dass sie in ihrer Aufklärungsarbeit durch politische Einmischung behindert worden sei. Auch das Erfordernis der Vorabinformation der Weisungskette bei berichtspflichtigen Akten kann die Ermittlungen beeinträchtigten. Eine Lösung der Dienstaufsicht von der Politik wäre ein zentraler Schritt zur Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften.”_

Mag. Bettina Knötzl mahnt jedoch eine transparente Umsetzung ein: _„Auf die interne Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungen ist zu achten. Mit dem Dreiersenat eine undurchsichtige zu „Black Box“ schaffen, würde wenig verbessern.“_

Zur Diskussion rund um eine parlamentarische Kontrolle der Generalstaatsanwaltschaft: Hier herrscht sicher noch Diskussionsbedarf. Verfahren müssen in der Justiz geführt werden, das Parlament sollte ein Informationsrecht erhalten, aber nicht auf Verfahren Einfluss nehmen dürfen. Allerdings darf das Parlament weder über laufende Verfahren informiert werden, noch in laufende Verfahren eingreifen. Sonst wären wir wieder am selben Punkt angekommen, an dem die Justizreform gestartet ist. Nämlich bei der Gefahr der politischen Einflussnahme auf laufende Verfahren durch die Politik. Die Kontrolle kann daher nur systemisch bzw. nachträglich erfolgen, wie das etwa auch bei den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen der Fall ist.

Prof. Eva Geiblinger mahnt allerdings schon vorausschauend: _„Die Staatsanwaltschaften dürfen sich auch künftig nicht in den Dienst der Opposition stellen lassen. Daher ist eine Weisungskette zu einem neutralen Gremium eine sinnvolle Lösung.“_

 

Luca Mak LL.M.
Geschäftsführer

TRANSPARENCY INTERNATIONAL AUSTRIA
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