VKI: Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigt Strafe gegen T-Mobile
T-Mobile (Magenta Telekom) muss wegen wiederholter Verstöße gegen Gerichtsurteil 60.000 Euro zahlen
DER VEREIN FÜR KONSUMENTENINFORMATION (VKI) HATTE IM AUFTRAG DES SOZIALMINISTERIUMS DIE T-MOBILE AUSTRIA GMBH (MAGENTA TELEKOM) WEGEN WETTBEWERBSWIDRIGEN VERHALTENS GEKLAGT UND DAS OBERLANDESGERICHT (OLG) WIEN DER KLAGE DES VKI STATTGEGEBEN. IN DER FOLGE VERSTIESS T-MOBILE MEHRMALS GEGEN DAS RECHTSKRÄFTIGE URTEIL, WESHALB DER VKI ZWEI EXEKUTIONSANTRÄGE EINBRACHTE. DAS LANDESGERICHT (LG) FÜR ZIVILRECHTSSACHEN (ZRS) WIEN BESTÄTIGT NUN DIE VON DER ERSTEN INSTANZ VERHÄNGTE STRAFE IN HÖHE VON 60.000 EURO. DER EXEKUTIONSBESCHLUSS IST RECHTSKRÄFTIG.
T-Mobile bewarb ein Glasfaser-Internet-Angebot groß mit „gratis bis Jahresende“. Im Fernsehwerbespot war – gekennzeichnet durch einen Sternchenhinweis – 2 von 12 Sekunden ein langer Text mit Hinweisen u.a. auf die Servicepauschale, ein Aktivierungsentgelt und die Mindestvertragsdauer in einer Fußzeile eingeblendet. Auch auf Plakaten befand sich eine derartige Fußzeile, die bei typischerweise flüchtiger Betrachtung aus größerer Entfernung aber kaum lesbar war.
Das OLG Wien bewertete diese Vorgangsweise Anfang 2021 als irreführende Geschäftspraktik. Ein Werbeadressat verstehe die blickfangartig hervorgehobene Mitteilung „gratis bis Jahresende“ dahingehend, dass in diesem Zeitraum gar keine Kosten für ihn anfallen. Dem rechtskräftigen Urteil des OLG Wien zufolge muss es T-Mobile daher unterlassen, Produkte mit einem hervorgehobenen, zeitbezogenen Preis – insbesondere als „gratis“ – für einen bestimmten Zeitraum zu bewerben, sofern auf sonstige belastende Bedingungen und Preisbestandteile nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird. Das trifft im Besonderen auf eine bestehende Servicepauschale, eine Aktivierungsgebühr und die Mindestbindungsdauer zu.
Im Juni 2021 brachte der VKI erstmals einen Exekutionsantrag gegen T-Mobile aufgrund mehrerer Verstöße gegen dieses Urteil ein. Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine Strafe von 10.000 Euro. Nachdem der VKI Rechtsmittel einlegte, wurde diese Strafe auf 30.000 Euro erhöht. Doch die Verstöße gegen das Urteil nahmen damit kein Ende. Daher brachte der VKI im Dezember 2021 erneut einen Exekutionsantrag ein, unter anderem aufgrund von weiteren Verstößen auf Twitter und in der ORF-TVThek. Diesmal verhängte das Erstgericht bereits eine Strafe in Höhe von 60.000 Euro. Dagegen brachte T-Mobile ein Rechtsmittel ein.
Das LG ZRS Wien bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung: Der VKI hatte sechs Verstöße in einem kurzen Zeitraum von nur 16 Tagen bewiesen. Dieses mehrfache Zuwiderhandeln belege – so das LG ZRS – die Hartnäckigkeit von T-Mobile. Bei einem Großunternehmen wie T-Mobile werde nur eine entsprechend hohe Geldstrafe als Druckmittel wahrgenommen und spürbar.
„Die österreichische Exekutionsordnung sieht Strafen von bis zu 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Die Höhe der Strafe infolge unseres ersten Exekutionsantrags wurde von T-Mobile offensichtlich nicht als ausreichend schmerzhaft angesehen, um die Verstöße gegen das Urteil einzustellen. Für den Fall, dass T-Mobile nicht aufhört, das zugrunde liegende Urteil zu missachten, werden weitere Exekutionsanträge seitens des VKI folgen“, so Dr. Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Verein für Konsumenteninformation
Pressestelle
+43 664 231 44 81
presse@vki.at
www.vki.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.