EU-Russland-Sanktionen: Justizausschuss befürwortet Bundeskompetenz für Ausnahmen im öffentlichen Auftragswesen

Breite Mehrheit für Antrag von ÖVP und Grünen

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS hat der Justizausschuss heute eine Gesetzesinitiative der Koalitionsparteien befürwortet, womit für bestimmte Ausnahmen von den laufenden EU-Russland-Sanktionen bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen eine bis Ende 2023 befristete Bundeskompetenz eingeführt werden soll. Die Zweidrittel-Materie steht bereits heute Nachmittag in der Nationalratssitzung auf der Tagesordnung.

Der Vorlage zufolge soll die Zuständigkeit für ausnahmsweise Genehmigungen von bestimmten öffentlichen Aufträgen bzw. Konzessionen an russische Personen, Organisationen oder Einrichtungen gemäß aktueller EU-Verordnungen beim Justizministerium liegen, auch wenn es um den Kompetenzbereich der Länder geht. Außerdem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, in diesem Zusammenhang pauschal mittels Verordnung die Vergabe bzw. Fortsetzung bestimmter öffentlicher Aufträge und Konzessionen genehmigen zu können, sofern es die Sanktionsmaßnahmen zulassen (2826/A).

ZADIĆ KÜNDIGT PAUSCHALE VERORDNUNG AN

Justizministerin Alma Zadić kündigte im Ausschuss dazu an, eine solche pauschale Verordnung dem Ministerrat vorlegen zu wollen. Dazu werde es eine Meldepflicht aufgrund von Selbsteinschätzung der Unternehmen für diese Ausnahmegenehmigungen geben. Sichergestellt werden soll Zadić zufolge mit den Regelungen etwa auch, dass unbedingt erforderliche Gaseinkäufe aus russischer Quelle erfolgen können. Die Länder haben diese zentrale Bündelung für die Ausnahmegenehmigungen aktiv unterstützt, so die Justizministerin etwa auf Fragen von Harald Stefan (FPÖ) und Christian Drobits (SPÖ).

Das Problem sei insofern akut, weil aufgrund der EU-Vorgaben bereits mit 10. Oktober auch die Weitererfüllung von Altverträgen, sofern sie sanktioniert werden, nur mit einer ebensolchen Ausnahmegenehmigung erlaubt bleiben, wie ein Experte des Ministeriums erläuterte.

Die Möglichkeit einer solchen Ausnahmegenehmigung im Bereich der öffentlichen Beschaffung stelle ein Novum in österreichischen System dar, hielt Zadić unter anderem in Richtung von Drobits fest, der die zeitliche Knappheit der Vorlage hinterfragte. Gegenüber Axel Kassegger (FPÖ) erwähnte ein Experte des Ministeriums, dass die Arbeit an der Vorlage mangels Einbindung Österreichs vor Veröffentlichung der EU-Verordnung erst im April begonnen werden konnte. Ein entsprechendes Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts für die komplexe Materie sei im August vorgelegen. Auf Fragen von Johannes Margreiter (NEOS) nannte der Experte einige der definierten Bereiche, die ausnahmefähig sei sollen, wie beispielsweise Raumfahrtprogramme, aber etwa auch Bezugsquellen für Rohstoffe wie Nickel, Palladium oder Erdgas. (Schluss Justizausschuss) mbu

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