Auer-Stüger (SPÖ): Angesehene Juristen belegen, dass die Forderungen der FPÖ und Grünen bundesverfassungswidrig sind
Und auch gegen bundesgesetzliche Bestimmungen des Unternehmensrechts verstoßen
SPÖ-Gemeinderat und stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Klima, Umwelt, Demokratie und Personal, Stephan Auer-Stüger, betont: „Man muss festhalten und klarstellen, dass externe Rechtsgutachten angesehener Juristen zum Schluss gekommen sind, dass die Forderungen von FPÖ und den Grünen bundesverfassungswidrig sind und auch gegen bundesgesetzliche Bestimmungen des Unternehmensrechts verstoßen. Für uns Sozialdemokraten zählen die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Politik hat dem Recht zu folgen – und nicht umgekehrt!“
Der Vorwurf diktatorischer Vorgehens sei völlig aus der Luft gegriffen. „Wahr ist vielmehr, dass bei der Arbeit einer Untersuchungskommission verfassungs- und gesetzeskonform vorgegangen wird.“
Es werde weder versucht, alle Kontrollinitiativen der Opposition abzuwürgen noch die Untersuchungskommission hinauszuzögern, schließt Auer-Stüger.
Mag.a Andrea Buday
SPÖ-Klub Rathaus
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