Steinacker: Budget setzt bedeutendes Signal zur Stärkung der Justiz – für Strafverfolgung, Rechtsprechung, Verwaltung und den Strafvollzug

ÖVP-Justizsprecherin zum BFRG 2023 bis 2026 – 15 Millionen Euro für den Gewaltschutz

Bei einer der wesentlichen Grundsäulen unserer Demokratie, nämlich dem Justizwesen, sind wir gefordert, einen allzeit funktionierenden, modernen und vor allem verlässlichen Rechtsstaat zu bieten. Das setzen wir mit diesem Budget um, zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Justizsprecherin Mag. Michaela Steinacker anlässlich der Debatte zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG), Kapitel Justiz, erfreut über die Erhöhung um 214,9 Millionen im Justizbudget. „Somit werden 2023 dem Bereich Justiz rund 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das ist ein bedeutendes Signal für die Stärkung unserer Justiz – für Strafverfolgung, Rechtsprechung, Justizverwaltung und den Strafvollzug“, unterstrich die Abgeordnete. Dabei würden wichtige Maßnahmen und Projekte zu Schwerpunkten, die im Regierungsprogramm festgelegt wurden, wie zum Beispiel zum Gewaltschutz, umgesetzt.  

Mit dem Justizbudget würden vier Wirkungsziele verfolgt, führte Steinacker die Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens, den gleichberechtigten Zugang zur Justiz für alle, die objektive, faire und unabhängige Führung und Entscheidung von Verfahren in angemessener Dauer sowie den modernen, effektiven und humanen Strafvollzug an.  

Die Justizsprecherin bedankte sich zudem bei jenen Menschen, die für die Justiz gewissenhaft, sorgfältig und engagiert arbeiten. Für die personelle Aufstockung stehen 15,1 Millionen Euro zur Verfügung. In Bereichen, in denen es nötig ist, werden zusätzliche Planstellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen sowie auch im Bereich der IT – denndie zügig voranschreitende Ausrollung des digitalen Aktes „Justiz 3.0“ erfordere zusätzliche Kapazitäten. Weiters soll im Bereich der Cyber-Kriminalität die Strafverfolgung mitSpezialisten optimiert werden.  

Im Strafvollzug stehen rund 50 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung, dies unter anderem auch für den Ausbau von Haftanstalten, wie zum Beispiel der Justizanstalt Göllersdorf (mit rund 100 zusätzlichen Haftplätzen) oder für Modernisierungsmaßnahmen –auch im Sinne des Klimaschutzes. Steinacker hob in diesem Zusammenhang die Wärmedämmung der Fassaden oder das Pilotprojekt für PV-Anlagen an der Außenstelle in Münchendorf hervor.  

Besonders wichtig sei zudem die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung von Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten. „Es ist unser aller Aufgabe, hinzuschauen, wenn Gewalttaten passieren, zu helfen und bekanntzumachen, welche Unterstützungsmaßnahmen es für Gewaltopfer in Österreich gibt“, so die Justizsprecherin. In diesem Zusammenhang werde mit Täter/innen gearbeitet, z.B. mit Anti-Gewalt-Training, wie es bei Wegweisungen und bei einstweiligen Verfügungen bereits verpflichtend vorgesehen ist. Insgesamt sind im Justizressort für den Gewaltschutz 15 Millionen Euro vorgesehen, dazu kommen 5,1 Millionen Euro speziell für Maßnahmen zum Schutz von Frauen. 

Steinacker zeigte sich abschließend überzeugt, mit diesem Justizbudget eine gute Basis für die Arbeit der nächsten Jahre zu schaffen.(Schluss)

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