aktion leben: Leihmutterschafft widerspricht Kinderrechten

„LEIHMUTTERSCHAFT IST KEINE PRIVATSACHE, SONDERN ES WERDEN FRAUEN- UND VIELE KINDERRECHTE VERLETZT“, BETONT MAG. MARTINA KRONTHALER, GENERALSEKRETÄRIN VON _AKTION LEBEN_, ZUM TAG DER KINDERRECHTE AM 20. NOVEMBER 2022. _AKTION LEBEN_ BEKRÄFTIGT IHRE FORDERUNG NACH EINEM KLAREN NATIONALEN UND INTERNATIONALEN VERBOT VON LEIHMUTTERSCHAFT.

Der unabhängige Verein _aktion leben_ beobachtet, dass Leihmutterschaft in der Gesellschaft zunehmend als Privatsache betrachtet wird. „Dabei ist vielen Menschen nicht bewusst, dass wesentliche Frauen- und vor allem Kinderrechte missachtet werden“, weist Mag. Martina Kronthaler, _aktion leben_-Generalsekretärin, hin.

VERSTOSS GEGEN KINDERRECHTSKONVENTION

Leihmutterschaft verstößt gegen Artikel 24 der Kinderrechtskonvention, demzufolge das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit gesichert werden muss. Auch Kinderhandel ist laut internationaler Kinderrechtskonvention verboten (Artikel 35). Die Kommerzialisierung von Leihmutterschaft folgt aber den gleichen Gesetzen: Das Kind wird zur Ware. Zudem ist eine Leihmutterschaft fast immer eine Schwangerschaft mit einer fremden Eizelle. Diese ist mit Fehlgeburten und hohen gesundheitlichen Risiken sowohl für das Kind als auch die Mutter verbunden.

LEIHMUTTERSCHAFT SCHADET KINDERN NACHHALTIG

„Wir respektieren den Wunsch von Paaren, Eltern werden zu wollen. Dies darf aber nicht auf Kosten anderer passieren“, betont die _aktion leben_-Generalsekretärin. Die Leihmutter wird von den Anbieter:innen gewöhnlich als bloßes Gefäß betrachtet und muss das Kind sofort nach der Geburt abgeben. Deshalb vermeiden Leihmütter vorgeburtlich meist jeden Beziehungsaufbau und tiefere Bindung mit dem ungeborenen Kind. „Dies wirkt sich nachweislich negativ auf die Entwicklung des Babys aus. Davon erfahren die Auftragseltern aber selten“, unterstreicht Kronthaler.

INTERNATIONALES VERBOT VON LEIHMUTTERSCHAFT GEFORDERT

Leihmutterschaft ist in Österreich verboten. Greift jedoch ein österreichisches Paar auf eine Leihmutter in einem Land, in dem Leihmutterschaft erlaubt ist, zurück, ist dieses Kind in Österreich anzuerkennen. _aktion leben_ fordert die österreichische Bundesregierung auf, sich für ein internationales Verbot von Leihmutterschaft einzusetzen. „Unser Nein wird verständlich, wenn die Kinderrechte ernst genommen werden“, schließt Kronthaler.

AUSGEWOGENE INFORMATION FEHLT

Kronthaler kritisiert auch die einseitige Darstellung von Leihmutterschaft. Nicht nur die Institutionen, die Leihmutterschaft anbieten, würden in Hochglanzbroschüren ausschließlich dankbare und glückliche Auftragseltern mit ihren Kindern abbilden, sondern auch Berichte über Prominente wie jüngst Rebel Wilson würden Leihmutterschaft als etwas „Normales“ erscheinen lassen. „Wir regen deshalb zu einer ausgewogenen und kritischen Auseinandersetzung mit dem Thema an. Vielen ist nicht bewusst, welche Auswirkungen eine Leihmutterschaft hat“, so Kronthaler.

BROSCHÜREN UND WEBSEITE ZUM THEMA

Auf ihrer Webseite www.leihmutterschaft.at informiert _aktion leben_ umfassend zum Thema „Leihmutterschaft“. Zudem wurden die Broschüren „Kinderrechte von allem Anfang an“ und „Leihmutterschaft – Frau und Kind als Ware“ herausgegeben. Die Broschüren können um 4 bzw. 3 Euro bei _aktion leben_ bestellt werden: www.aktionleben.at.

aktion leben österreich
Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin
01/512 52 21-16, martina.kronthaler@aktionleben.at
www.aktionleben.at

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