VGT-Aktion zum Tag der Tierrechte: Mensch als Fleischstück auf 2 m großem Teller
International wird an diesem Tag der Tiere gedacht, die noch immer als rechtlose Sachen und lediglich als Fleischprodukte gelten, statt dass ihre Interessen anerkannt werden
Ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Tierschutzsprecher:innen der Parteien nicht Tiersprecher:innen heißen, also nicht für die Tiere selbst, sondern nur für den Tierschutz sprechen? Oder dass die Tierschutzombudspersonen keine Ombudspersonen für die Tiere sind, sondern laut Gesetz die Interessen des Tierschutzes zu vertreten haben? Der Hintergrund ist, dass in Österreich nach § 285 ABGB von 1811 (!) Tiere als Sachen gelten. Daran änderte der 1989 eingeführte § 285a ABGB, laut dem Tiere keine Sachen mehr sind, leider nichts, da im 2.Teil dieses Paragraphen erklärt wird, dass Tiere trotzdem bis auf Weiteres wie Sachen zu behandeln seien. Die Konsequenz ist z.B., dass es keine Handhabe gibt, die Durchsetzung der Normen im Tierschutzgesetz zu erzwingen. Und Versuchstiere können nicht gegen Tierversuchsgenehmigungen berufen oder misshandelte Tiere ihre Peiniger:innen auf Schadenersatz klagen. Als Sachen stehen Tieren keine subjektiven Rechte zu, die es ermöglichen würden, ihre Interessen politisch zu vertreten und gerichtlich durchzusetzen. Dieser Missstand, der weltweit überall existiert, soll am internationalen Tag der Tierrechte angeprangert werden.
VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
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