Barrierefreies Arbeiten und Studieren an Universitäten: Rechnungshof sieht erhebliche Defizite

Behinderteneinstellungspflicht wird bei weitem nicht erfüllt, lückenhafte Informationen für Studierende mit Behinderung

Die Universitäten beschäftigen deutlich weniger Menschen mit Behinderung, als sie gemäß Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet wären. Im Dezember 2020 waren nur 980 der 2.216 Pflichtstellen besetzt, weshalb Ausgleichstaxen in der Höhe von 5,33 Mio. € fällig wurden. Das geht aus einem Prüfbericht des Rechnungshofs über barrierefreies Arbeiten und Studieren hervor, der heute im Rechnungshofausschuss des Nationalrats zu Diskussion stand. Exemplarisch hatten die Prüfer:innen die Universität für Bodenkultur in Wien (BOKU Wien) und die Technische Universität Graz (TU Graz) im Zeitraum 2015 bis 2020 unter die Lupe genommen. Die Bilanz fällt nicht gerade positiv aus: Sowohl bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung als auch beim Informationsangebot für Studierende ortet das Kontrollorgan des Nationalrats Defizite.

Zwar bekennen sich beide Universitäten in ihren Strategiepapieren grundsätzlich zur Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung, die Realität ist aber eine weniger rosige. So wurde im Prüfzeitraum die Behinderteneinstellungspflicht bei weitem nicht erfüllt, wie es im Prüfbericht (III-668 d.B.) heißt. Besonders augenfällig ist der niedrige Anteil begünstigter Behinderter bei drittmittelfinanziertem Personal und bei wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen. Auch im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für andere Beschäftigte ortet der Rechnungshof Nachholbedarf.

Die Zahl der Studierenden mit studienerschwerenden Beeinträchtigungen lag laut Bericht bei der BOKU Wien 2019 bei 11 % und bei der TU Graz bei 10 % und damit etwas niedriger als im österreichweiten Universitätsschnitt (12,2 %). Beide Universitäten haben eine Unterstützungsstelle für Studierende mit Behinderung, deren Leistungen aber nur von wenigen Studierenden persönlich in Anspruch genommen wurden. Informationen auf den jeweiligen Websites waren nur zum Teil barrierefrei zugänglich. So gab es wenig Informationen über abweichende Prüfungsmethoden, Richtlinien dazu fehlten zur Gänze. Die Lernplattform Moodle, die barrierefreie Vermittlung von Lehrinhalten und Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden fördert, erfuhr erst mit der Corona-Pandemie einen Nutzungsschub.

Kritisiert wird vom Rechnungshof außerdem, dass einzelne Maßnahmen, die in den Leistungsvereinbarungen des Bildungsministeriums mit der BOKU Wien und der TU Graz verankert waren, nicht vereinbarungsgemäß umgesetzt und dennoch als erfüllt gemeldet wurden.

Um die Situation zu verbessern, appelliert der Rechnungshof an die BOKU Wien und die TU Graz, mehr Menschen mit Behinderung einzustellen, um Ausgleichszahlungen zu vermeiden und eine gesellschaftliche Vorbildwirkung einzunehmen. Zudem empfiehlt er dem Bildungsministerium, dieses Thema bei den Leistungsvereinbarungs-Begleitgesprächen auf die Agenda zu setzen. Auch in Bezug auf die notwendige Überarbeitung der Verordnung über die Gewährung von Studienbeihilfen für Studierende mit Behinderung sieht er das Ministerium gefordert. Weitere Empfehlungen an die beiden Universitäten betreffen die Optimierung des Web-Auftritts und die Entwicklung einer Strategie, um den Bekanntheitsgrad der Unterstützungsstellen für Studierende mit Behinderung zu erhöhen.

BILDUNGSMINISTER POLASCHEK WILL EMPFEHLUNGEN UMSETZEN

Auf offene Ohren stießen die Empfehlungen des Rechnungshofs bei Bildungsminister Martin Polaschek. Der Rechnungshof habe ein wichtiges Thema aufgegriffen, betonte er und kündigte unter anderem an, die mangelnde Erfüllung der Einstellungspflicht bei den Leistungsvereinbarungs-Begleitgesprächen zu thematisieren. Auch in die nächste Leistungsvereinbarung 2025 bis 2027 sollen die Erkenntnisse des Rechnungshofs einfließen. Es habe ihn selbst überrascht, dass die Zahlen so niedrig seien, sagte der Minister, wobei die Universität Graz, die Polaschek vor seinem Wechsel in die Regierung geleitet hat, mit einer Quotenerfüllung von 96 % Spitzenreiter unter den Universitäten ist. Er und seine Vorgängerin hätten sich aktiv darum bemüht, die Zahl der Beschäftigten mit Behinderung zu erhöhen, betonte er. Insgesamt gebe es aber „deutlich Luft nach oben“.

Direkten Einfluss auf die Universitäten könne er aufgrund der Autonomie allerdings nicht nehmen, erklärte Polaschek. Die Sache sei auch nicht so einfach, weil nicht alle Betroffenen ihre Behinderung öffentlich machen wollten und man außerdem gezielt Planstellen definieren müsse, wolle man Menschen mit Behinderung bei Ausschreibungen bevorzugen.

Bereits in Überarbeitung ist laut Polaschek die vom Rechnungshof angesprochene Verordnung zur Studienförderung. Sie soll mit dem nächsten Studienjahr in Kraft treten. Der Minister kündigte zudem im Zuge der nächsten Sozialerhebung eine Sonderauswertung der Situation von Studierenden mit Behinderung an. Keine Eingriffsmöglichkeit hat das Ministerium ihm zufolge auf die Prüfungsmethoden, diese würden in der Satzungsautonomie der Universitäten liegen und seien unterschiedlich geregelt. Er werde das aber im Rahmen der Begleitgespräche thematisieren.

Zuvor hatten sich die Abgeordneten Martina Künsberg Sarre (NEOS), Sibylle Hamann (Grüne), Maximilian Lercher (SPÖ), Martina Kaufmann (ÖVP) und Alois Kainz (FPÖ) nach der Reaktion des Bildungsministeriums auf den Rechnungshofbericht erkundigt. So hinterfragte Hamann etwa den Umstand, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen nicht automatisch auch für Menschen mit Behinderung zuständig ist, und wollte zudem wissen, warum es keine Leitlinie des Ministeriums zu abweichenden Prüfungsmethoden gibt. Für Abgeordneten Lercher ist die Erhöhung der Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderung angesichts der aktuellen Teuerung ein Gebot der Stunde. Künsberg Sarre machte sich darüber hinaus für ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderung stark.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker wies auf den Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung hin und betonte, dass auch die Universitäten einen Beitrag zu dessen Umsetzung leisten sollten. Die Prüfung habe einige Defizite aufgezeigt. Positiv hat sich ihr zufolge der Digitalisierungsschub durch die Corona-Pandemie ausgewirkt, dieser sei auch dazu angetan, die Teilhabe von Studierenden mit Behinderung zu erleichtern.

WEITERE BERICHTE VERTAGT BZW. OHNE DEBATTE ZUR KENNTNIS GENOMMEN

Ursprünglich hätten die Abgeordneten auch über einen Prüfbericht des Rechnungshofs zur FACULTAS DOM Buchhandels GmbH (III-691 d.B.) diskutieren wollen, die Beratungen dazu wurden jedoch einstimmig vertagt. Vier weitere Berichte hat der Ausschuss ohne Debatte zur Kenntnis genommen. Sie betrafen das Bundesschullandheim Radstadt (III-36 d.B.), die Besetzung von Pflichtschulleitungen in der Steiermark (III-459 d.B.) und das WasserCluster Lunz (III-602 d.B.). Zudem war eine Follow-up-Überprüfung der Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren durchgeführt worden (III-644 d.B.).

Schließlich standen Berichte zur Austria Tech GmbH (III-793 d.B.), zur Beschaffungsplanung des Österreichischen Bundesheeres (III-783 d.B.), zu den Kommunalen Investitionsprogrammen 2017 und 2020 (III-796 d.B.) sowie zu den COVID-19-Familienleistungen (III-797 d.B.) aus Gründen Fristwahrung auf der Tagesordnung. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt in Verhandlung genommen werden.

Da die Sitzung des Rechnungshofausschusses die letzte im heurigen Jahr war, zog Ausschussvorsitzender Douglas Hoyos-Trauttmansdorff am Ende der Sitzung kurz Bilanz und meinte, der Ausschuss sei mit rund zehn Sitzungen einer der fleißigsten gewesen. (Schluss Rechnungshofausschuss) gs

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