Neumann-Hartberger: Bonus für pflegende Angehörige ist wichtige Unterstützung für unsere Bäuerinnen
„Gerade in landwirtschaftlichen Betrieben übernehmen überwiegend Frauen die Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen. Oftmals wird dies zusätzlich zur Arbeit am Betrieb, zur Kinderbetreuung oder auch einem ehrenamtlichen Engagement erledigt. Die Bäuerinnen leisten hier wirklich eine unglaubliche Arbeit“, begrüßte heute, Donnerstag, Bundesbäuerin und Abg. z. NR Irene Neumann Hartberger den gestern im Nationalrat beschlossenen Bonus für pflegende Angehörige in Höhe von 1.500 Euro. Erhalten sollen ihn nun auch Pensionist/innen sowie Erwerbstätige mit einem durchschnittlichen Monatseinkommen bis 1.500 Euro netto.
Anspruch auf den Bonus hat ein pflegender Angehöriger, der die pflegebedürftige Person mit Pflegestufe vier im selben Haushalt seit mindestens einem Jahr pflegt. Zudem darf das durchschnittliche Nettoeinkommen des Pflegenden 1.500 Euro nicht überschreiten. Ausbezahlt soll der Pflegebonus für Angehörige in monatlichen Teilbeträgen ab Mitte 2023 werden. Der Bonus ist unpfändbar und darf nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
„Um die häusliche Pflege im Familienverband für ihre Angehörigen zu ermöglichen, stoßen einige oftmals an ihre körperlichen und psychischen Belastungsgrenzen. Die Auszahlung eines Pflegebonus ist eine wichtige Maßnahme, um einerseits Wertschätzung und andererseits ein wenig Entlastung zu schaffen und Angehörige so bei dieser fordernden Aufgabe zu unterstützen“, betont Neumann-Hartberger abschließend. (Schluss)
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