SPÖ-Yildirim: FPÖ-Korruption wird verboten, ÖVP-Korruption ist für Regierung kein Thema
Korruptionsgesetzgebung braucht Instrumente zur Aufklärung – Bundesstaatsanwaltschaft bleibt Ankündigung
Für SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim brachte die heutige Ankündigung einer verschärften Korruptionsgesetzgebung endlich notwendige Verbesserungen, ließ aber viel zu wünschen übrig: „Die Bundesregierung zieht jetzt endlich die Lehren aus Ibiza und wird die FPÖ-Korruption, die sich dort gezeigt hat, verbieten. Die ÖVP-Korruption, die uns nun aber schon seit Jahren beschäftigt, war der Elefant im Raum, den beide Minister*innen nicht ansprechen wollten.“ ****
Für die SPÖ-Abgeordnete ist klar, dass die stärkste Anti-Korruptionsgesetzgebung Korruption nicht ursächlich verhindern kann. Deswegen pocht sie vor allem darauf, die Korruptionsbekämpfung zu stärken: „Das beste Gesetz kann Korruption nicht verhindern, wie das Beinschab-Tool der ÖVP gezeigt hat. Das beste Gesetz kann auch nicht zur Anwendung kommen, wenn kein Interesse an Aufklärung besteht. Das sieht man aktuell daran, dass sich Bundeskanzler Nehammer immer noch weigert, Akten an die WKStA zu liefern, obwohl ein Richter diese Anforderung bestätigt hat. Strafverschärfungen ohne Instrumente, um diese Straftaten aufzudecken, werden nicht greifen. Dazu bräuchte es unter anderem Schutz für Whistleblower und nicht die Strafverfolgung derselben.“
Aus diesem Grund fordert Yildirim auch weiter die Umsetzung der Bundesstaatsanwaltschaft und des Informationsfreiheitsgesetzes. Von diesen Ankündigungen scheint aber nichts mehr übrig zu sein: „Realistisch betrachtet wird die türkis-grüne Bundesregierung das wohl nicht mehr auf die Reihe bekommen, wie leider viele andere Dinge auch. Die Stärkung der unabhängigen Justiz ist das, was Österreich jetzt braucht. Den großen Wurf darf man in dieser Legislaturperiode nicht mehr erwarten.“
Das Anti-Korruptions-Paket der SPÖ umfasst:
* Neuwahlen
* mehr Transparenz bei Postenbestellungen durch öffentliche Hearings, für Funktionen, die die Bundesregierung bestellt
* Bundesregierungs-Transparenzgesetz
* transparente Auswertung der Regierungsinserate durch RTR
* Informationsfreiheitsgesetz
* unabhängiger Bundesstaatsanwalt
(Schluss) sd/lp
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