Wiener: Notzulassungen dürfen nicht Norm sein

EuGH-Urteil: Ständige Ausnahmen für Neonicotinoide im Saatgut nicht rechtmäßig. Das muss Minister Totschnig jetzt ernst nehmen, fordert Sarah Wiener.

Seit Jahren gängige Praxis, nun endlich vom Europäischen Gerichtshof verurteilt: Österreich ist EU-Spitzenreiter, wenn es um die Vergabe von Notfallzulassungen für bereits verbotene Pestizide geht. Darunter sind vor allem Neonicotinoide, mit denen etwa Saatgut gebeizt werden kann. Die Nervengifte sind nicht nur für Schadinsekten tödlich, sondern auch für Bienen und andere Nützlinge. Drei von fünf Wirkstoffen aus dieser Gruppe dürfen in der EU bereits nicht mehr ausgebracht werden. Dennoch werden sie in Österreich eingesetzt, vor allem im Zuckerrübenanbau. 

SARAH WIENER, GRÜNE EU-ABGEORDNETE UND MITGLIED DES AGRARAUSSCHUSSES, kommentiert: „_Die österreichischen Behörden haben seit dem Verbot von Neonicotinoiden 2018 jedes Jahr eine Notfallzulassung erteilt. Mit fadenscheinigen Begründungen, die noch dazu teils wortgleich von einem Antrag in den nächsten kopiert wurden. Nur ein echter Notfall kann eine Zulassung von hochgiftigen, systemisch wirkenden Ackergiften rechtfertigen.  _

_Neonicotinoide gelangen über das gebeizte Saatgut in die Umwelt, in Wasser, Boden und Luft. Schon wenige Nanogramm reichen, um die Kommunikation und Orientierungsfähigkeit von Insekten zu stören oder Vogelbestände schrumpfen zu lassen. Die Ausrede, dass Zuckerrüben nicht blühen und es deshalb kein Risiko für Bienen gebe, kann man also nicht gelten lassen. __Es ist erleichternd, dass der EuGH das genauso sieht und die Praxis, gebeiztes Saatgut per Notfallzulassung zu erlauben, als nicht rechtmäßig abstempelt. _
_Ich appelliere an Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, nicht länger fahrlässig mit unserer Umwelt und Artenvielfalt umzugehen. Die ständigen, ja routinemäßigen Ausnahmen für Neonicotinoide müssen aufhören.“ _ 

Ludmilla Reisinger/Pressesprecherin Sarah Wiener, MEP
ludmilla.reisinger@la.europarl.europa.eu
+43 660 3213732

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