Bauernbund: Gleichbehandlung der Landwirtschaft bei Stromkostenbremse sichert Versorgung

Haushalte mit landwirtschaftlichem Strom-Lastprofil werden unterstützt

Mit der heute beschlossenen Novelle des Stromkostenzuschussgesetzes werden auch Haushalte mit landwirtschaftlichem Strom-Lastprofil für die Stromkostenbremse berücksichtigt. “Es ist gelungen, landwirtschaftliche Betriebe in diese wichtige Entlastung mit aufzunehmen. Die Stromkostenbremse ergänzt die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung, wie etwa den Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft in Höhe von 120 Mio. Euro. Diese vielfältigen Entlastungen unterstützen unsere Familienbetriebe wesentlich. Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat sich erfolgreich für ein Antragsmodell eingesetzt, davon profitieren rund 150.000 bäuerliche Familien”, begrüßt Bauernbund-Präsident Abg.z.NR DI GEORG STRASSER den Beschluss. 

   Um die Familien in Österreich zu entlasten und den Folgen der Teuerung zu entgegnen, wurde mit 1. Dezember 2022 die Stromkostenbremse für Haushalte aktiv. Bislang konnten viele bäuerliche Familien davon noch nicht profitieren: In der Praxis wird der Strom auf Bauernhöfen häufig über einen betrieblichen Stromzähler mit zugeordnetem Lastprofil “Landwirtschaft” bezogen.

   Die Umsetzung eines neuen Antragsmodells revidiert die Ungleichbehandlung bäuerlicher Haushalte und bringt spürbare Entlastung auf den Höfen. “Der Bauernhof ist nicht nur Arbeitsplatz, sondern auch Lebensmittelpunkt und Wohnort. Unsere Bäuerinnen und Bauern dürfen keine Benachteiligung erfahren, gerade in Zeiten großer Unsicherheiten. Mit der Stromkostenbremse unterstützen wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe”, so Strasser.

   Die Details werden nun gemeinsam von Landwirtschaftsministerium und Arbeits- und Wirtschaftsministerium erarbeitet und per Verordnung mit 1. Juni 2023 in Kraft treten. Die Novelle soll für die Dauer von 19 Monaten wirksam sein. (Schluss)

Christian Esterl, BA Pressesprecher & Leitung Kommunikation Tel.: +43 664 8850 9559 c.esterl@bauernbund.at
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