19. Wiener Landtag (4)

Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Prostitutionsgesetz 2011 geändert wird

LAbg. Viktoria Spielmann, BA (Grüne) bemängelte die fehlende Einbeziehung der Sexarbeiterinnen bei der Entstehung des Gesetztes. Mit diesen sei nicht über die Arbeitsbedingungen und die Problemlagen gesprochen worden. Sie hätte sich außerdem mehr Zeit für Begutachtungen sowie das Einholen von Meinungen aus Interessensvertretungen in so einem heiklen Bereich gewünscht, sagte Spielmann. Die Rechte und der Schutz der Sexarbeiterinnen sei das wichtigste. Der vorliegende Antrag würde keine wesentlichen Verbesserungen der Arbeitsbedingungen mit sich bringen, kritisierte die Abgeordnete. Dabei gäbe es mit dem Bericht der „AG Prostitution“ ausreichend Handlungsempfehlungen. Spielmann sieht zwar auch positive Punkte wie das Verbot von Unsafe-Sexpraktiken, die Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmung sowie das Wegfallen der Mindeststrafe. Jedoch werde es von ihrer Partei keine Zustimmung geben, da die Sexarbeiterinnen von den neuen Strafregelungen stärker betroffen seien als beispielsweise Bordelbetreiber*innen. Auch das Fehlen der Ausweitung von Erlaubniszonen für die Anbahnung sei zu bedauern, so Spielmann. Dafür treten die Grünen weiterhin ein. „Diese Praxis bringt die Sexarbeiterinnen immer mehr unter Druck“. Diese vulnerable Gruppe dürfe nicht noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden, so die grüne Mandatarin. „Gesetze sollten immer Verbesserungen im Blick haben“, forderte Spielmann abschließend

LAbg. Mag. Andrea Mautz-Leopold (SPÖ) replizierte auf ihre Vorrednerin, dass vieles in diesem Bereich bundesgesetzlich zu regeln sei. Der Wiener Landtag schöpfe mit dem vorliegenden Stück alle Möglichkeiten aus, um ein Schutzgesetz für Sexarbeiterinnen zu beschließen. Mautz-Leopold führte aus, dass über Jahre hinweg zahlreiche Gespräche geführt worden wären, die auch NGOs auf Landesebene mit einbezogen hätten. Der Dank gelte deshalb allen Beteiligten, die es geschafft haben, ein seit 2011 bestehendes – grundsätzlich „hocherfolgreiches“ Gesetz – zu überarbeiten. In der Vergangenheit sei es bereits zu einer großen Entlastung von Wohngebieten gekommen. Prostitutionslokale seien außerdem verpflichtet, verbesserte Arbeitsbedingungen für Sexarbeiterinnen zu gewährleisten wie hohe Hygienestandards, Notfallknopf oder bestimmte andere Auflagen bezüglich der Sicherheit. Auch in diesem Gesetzesentwurf würden strengere Zuverlässigkeitskriterien festgeschrieben zum Schutz der Frauen und für einen fairen Wettbewerb. Diese seien klar erkennbar. „Ich freue mich, dass nachvollziehbar ist, warum genau welche Änderungen gemacht wurden“, sagte Mautz-Leopold.

Abstimmung: Die Novelle wurde mehrstimmig beschlossen; die Anträge der Grünen fanden nicht die notwendige Mehrheit.

ENTWURF DES GESETZES, MIT DEM DAS WIENER KINDER- UND JUGENDHILFEGESETZ 2013 GEÄNDERT WIRD

LAbg. Stefan Berger (FPÖ) kritisierte, dass es künftig nur mehr eine Person an der Spitze der Kinder- und Jugendanwaltschaft geben werde. Er wunderte sich darüber, dass die oft gepriesene „Geschlechterparität“ nun abgeschafft werde. Dabei gebe es laut ihm gerade jetzt den Bedarf, mehr Ressourcen für die betroffene Zielgruppe zur Verfügung zu stellen. Nachdem bereits in der Vergangenheit laut Berger im Bereich Integration zu wenig genau hingeschaut worden sei, würden jetzt die Auswirkungen des „Dauerlockdowns“ in der Corona-Zeit zu erhöhtem Bedarf bei Kinder und Jugendlichen führen. Corona habe auch bei Krisenpflegeeltern die Probleme verschärft, sagte Berger. Die bevorstehende Umstrukturierung würde eine weitere Verschlechterung bringen. „Die Kinder- und Jugendanwälte sind Aushängeschilder nach aussen“, sagte Berger. So würde nun die Möglichkeit für Jugendliche wegfallen, sich entweder für eine Frau oder einen Mann als Ansprechpartner zu entscheiden. Das habe sich bewährt, zollte Berger dem bisherigen Zustand Respekt. Seine Partei werde dieser „Schwächung“ nicht zustimmen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft müsse auch in Zukunft eine weisungsfreie Ombudsstelle sein, die nicht unter politischem Druck stehe.

LAbg. Mag. Dolores Bakos, BA (NEOS) erklärte, Wien würde mit der neuen Führungsstruktur dem Vorbild der anderen Bundesländer folgen und eine einheitliche Ansprechperson schaffen. „Dadurch wird die Kinder- und Jugenanwaltschaft klarer aufgestellt“, sagte Bakos. Parallel würde der Fokus auf die Extremismusprävention gelegt, die ein großes Thema sei. Die steigende Gewaltbereitschaft sei auch in lebenswerten und sicheren Städten wie Wien aktuell. Mit Ercan Nik Nafs werde ein ausgewiesener Experte diese neue Aufgabe übernehmen. „Wir werden nicht kürzen“, stellte Bakos im Hinblick auf eine Presse-Aussendung der Wiener Grünen fest. Politik sei gestalten und nicht jede Reform sei automatisch eine Einsparung wie von der Oppositionsseite behauptet. Auch stimme es nicht, dass die Rolle des Landesjugendreferenten abgeschafft wurde. Wien würde „ernsthafte Politik zum Wohl der Jugend“ machen, so Bakos.

LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) berichtigte, dass ein Kinder- und Jugendanwalt weniger als zwei seien – das sei ganz klar eine Kürzung. Die Kritik ihrer Fraktion richte sich auch darauf, dass der Initiativantrag keinerlei Zeit für gemeinsame Gespräche gelassen habe. Dabei fühle sie sich in ihrem demokratischen Verständnis eingeschränkt. Berner zeigte sich erfreut, dass die FPÖ ebenfalls für Geschlechterparität einstehe, das sei „einzigartig in diesem Haus“. Für sie müsse das Deradikalisierungsnetzwerk weiter gestärkt werden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft müsse zusätzlich als wichtige, unabhängige Einrichtung bestehen bleiben und stabil abgesichert werden. Ein Stellenabbau sei deshalb sinnlos, gerade im Bereich der MA 11 müsse eine Aufstockung erfolgen. Laut Bakos seien 42 Prozent der Wiener Pflegekinder nicht in Wien untergebracht. Hier gebe es ob mangelnder Resssourcen keine Kontrollen, ob die Unterbringung funktioniere bzw noch sinnvoll ist. Die Abgeordnete wies darauf hin, dass „wir uns niemals Restrukturierungen verschließen, es müssen aber sinnvolle sein. Bakos forderte eine öffentliche Debatte mit relevanten Stakeholdern sowie Transparenz. „Wir wollen keine Husch-Pfusch-Aktion“, deshalb gebe es keine Zustimmung,

LAbg. Mag. Marcus Gremel, MBA (SPÖ) es sei das demokratische Recht, auch Initiativanträge einzubringen. Dies wäre zwar nicht der „schönste Usus“, jedoch müsse es manchmal auch schnell gehen. Ercan Nik Nafs werde sich in der neuen Projektleitung voll und ganz auf seine wichtige Arbeit für Deradikalisierung konzentrieren. Gemeinsam mit vielen Interessenvertretungen werden dabei Strategien und Projekte erarbeitet, umgesetzt und evaluiert. Diese Reform bedeute eine Stärkung, so Gremel. Der Abgeordnete merkte an, dass „monokratische Führungen“ auch in anderen Anwaltschaften in der Stadt gängig seien und die Vorteile überwiegen würden. Er wolle auch die Befürchtung mancher „zerstreuen“, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaft und andere Einrichtungen nicht mehr weisungsfrei seien.

LAbg. Ömer Öztas (GRÜNE) führte drei Kritikpunkte an, warum sich seine Fraktion nicht einverstanden mit dem Entwurf zeige: Durch die fehlende Geschlechterparität sei es nicht mehr möglich „sich auszusuchen, wo man sich sicherer fühlt“. Außerdem sagte er das „zwei Köpfe besser als einer“ denken würden. Damit käme es unbestritten zu einem Qualitätsverlust. Es fehle außerdem der Beleg, warum eine Person besser für die Leitung sei als zwei Personen: „Das ist Kindergartenniveau“, empörte sich Öztas. Der Mandatar beklagte auch die Art und Weise, wie dieser Antrag zustande gekommen sei. Das müsse nicht in so einer kurzen Zeit geschehen. „Das ist respektlos gegenüber allen anderen“, sagte er mit Verweis auf die seiner Meinung nach hohen Zahl an Initiativanträgen der derzeitigen Stadtregierung.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig beschlossen.

Die 17. Sitzung des Wiener Landtages endete um 12:54 Uhr.

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