ARBÖ: QR-Code am Pickerl-Gutachten
Ab morgen, 2. Februar, werden die §57a-Gutachten mit einem QR-Code versehen.
Ab 2. Februar 2023 wird auf dem §57a-Gutachten zusätzlich auch ein QR-Code abgebildet. „Das Pickerl, welches auf das Fahrzeug geklebt wird, bleibt, wie es ist. Es wird also nicht möglich, dass jede/r einfach die sensiblen Fahrzeugdaten von geparkten Kfz mit einem QR-Code-Scanner einsehen kann“, beruhigt Erich Groiss, Technischer Koordinator beim ARBÖ, verunsicherte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer.
Der QR-Code befindet sich ab morgen auf den detaillierten §57a-Gutachten, die in den Prüfstellen elektronisch erfasst und als Ausdruck den Besitzerinnen und Besitzern des Fahrzeugs gegeben werden. „Die QR-Codes dienen dazu, dass die Zulassungsbesitzerin oder der Zulassungsbesitzer eine elektronische Version des Gutachtens seines Kfz aus der zentralen Gutachtendatenbank abrufen und auf dem Smartphone abspeichern können“, erklärt Groiss. Allerdings reicht es nicht, nur den QR-Code zu scannen, eine Sicherheitsstufe wurde eingebaut: Die jeweilige Gutachtennummer muss vorab eingegeben werden, um das Gutachten digital aufrufen zu können. „Hat man den Bericht vorab am Handy gespeichert, muss man nicht mehr daran denken, das Gutachten in Papierform mitzunehmen, sollte es benötigt werden. Ein klarer Vorteil für die Autofahrerinnen und Autofahrer“, so Groiss weiter.
Eine weitere Änderung kommt auf Pkw-Besitzer im Frühjahr dieses Jahres zu. Alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Jänner 2021 müssen die Verbrauchsdaten im Fahrbetrieb über die OBFCM-Funktion (On Board Fuel Consumption Monitoring) aufzeichnen. Ab 20. Mai 2023 werden diese Daten im Rahmen der §57a-Beguachtung ausgelesen und an das Bundeministerium für Klimaschutz übermittelt. Der ARBÖ sieht die Übermittlung fahrzeugspezifischer Daten kritisch, und weist darauf hin, dass die erhobenen Verbrauchsdaten keine Auswirkung auf das Ergebnis der §57a-Begutachtung haben.
ARBÖ-Presseabteilung
Sebastian Obrecht
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