Hofinger: Erleichterungen für Gemeinden und Wahlberechtigte

Umfassendes Gesetzespaket zur Wahlrechtsreform einstimmig im Nationalrat beschlossen

Mit dem einstimmigen Beschluss des Wahlrechtsänderungsgesetzes 2023 wurden wesentliche Erleichterungen bei künftigen bundesweiten Wahlen sowohl für Gemeinden und Wahlsprengel, als auch für die Wählerinnen und Wähler beschlossen. „Das Wahlrecht einfacher, schneller, moderner und bürgernäher zu gestalten war das Ziel umfassender Gespräche auf Regierungsebene, aber vor allem auch im Nationalrat“, begrüßt ÖVP-Gemeindesprecher Abg. Manfred Hofinger zahlreiche Erleichterungen für Gemeinden.

So können etwa künftig Wahlkartenstimmen bereits am Wahlabend ausgezählt werden. „Damit erzielen wir bereits am Wahlsonntag genauere Ergebnisse“, betont Hofinger. Für die Gemeinden erfreulich sei auch die seit langem geforderte höhere Entschädigung für den Wahlaufwand und der Entfall des Samstags als Eintragungstag für Volksbegehren. „In Zeiten, in denen viele Menschen bereits per Handysignatur ein Volksbegehren unterschreiben bzw. sie ihre Unterschrift auf jedem Gemeindeamt leisten können, war der Aufwand für die Gemeinden höher als der Bedarf“, sieht Hofinger eine wesentliche Forderungen der Gemeinden erfüllt.

Für die Bürgerinnen und Bürger, die per Wahlkarte wählen wollen, ist nun die Möglichkeit geschaffen worden, dass sie diese bereits bei der Abholung auf der Gemeinde ausfüllen und abgeben können. „Damit ersparen sich die Menschen umständliche Wege und damit auch Zeit“, so Hofinger. Mit der rascheren Auszählung von Briefwahlstimmen in Sprengeln und Gemeinden wird deren Arbeit erleichtert, und es kann bereites am Wahltag ein aussagekräftigeres Wahlergebnis präsentiert werden.

Das Gesetzespaket wird mit Anfang 2024 in Kraft treten.

(Schluss)

 

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