Mutter muss „Strafe“ zahlen, wenn sie Sohn übers Wochenende aus Behinderten-Einrichtung holt

Volksanwalt Achitz fordert von NÖ Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention Volksanwalt Achitz fordert von NÖ Einhaltung der UN-Behindertenrechtskonvention

MUTTER MUSS „STRAFE“ ZAHLEN, WENN SIE SOHN ÜBERS WOCHENENDE AUS BEHINDERTEN-EINRICHTUNG HOLT
Gerhard A. ist dreiundzwanzig Jahre alt. Er ist von Geburt an entwicklungsverzögert. Der junge Mann arbeitet in einer Tageswerkstätte in Niederösterreich. Dafür bekommt er nur ein Taschengeld. Unter der Woche lebt er in einem Wohnheim, das zur Werkstatt dazugehört. Die Wochenenden verbringt er aber lieber zuhause bei seiner Mutter Christine A. Für sie wird das nun aber teuer, denn wenn Gerhard öfter als 82 Tage im Jahr im Wohnheim fehlt, werden ihr vom Land Niederösterreich zirka 120 Euro verrechnet – für jeden einzelnen Tag, der über die 82 Tage hinausgeht. Sie muss also „Strafe“ zahlen, wenn sie ihren Sohn zu sich holen will – was sie sich nicht leisten kann. Deshalb hat sie sich an die Volksanwaltschaft gewandt, die den Fall am 11. Februar in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ thematisiert hat.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
volksanwaltschaft.gv.at

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