EQS-HV: Burgenland Holding AG: Einberufung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Burgenland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Burgenland Holding AG: Einberufung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

15.02.2023 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.

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Burgenland Holding Aktiengesellschaft

mit dem Sitz in Eisenstadt

FN 126613 x

ISIN: AT0000640552

 

Einberufung

 

zu der am Freitag, 17. März 2023, um 10:00 Uhr (MEZ) im Technologiezentrum
Eisenstadt, Marktstraße 3, AT-7000 Eisenstadt stattfindenden

 

34. ordentlichen Hauptversammlung

der Burgenland Holding Aktiengesellschaft

 

Tagesordnung:

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des
Corporate Governance Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2021/22 sowie des Vorschlags für die Verwendung des
Bilanzgewinns
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30.
September 2022 ausgewiesenen Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2021/22
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2021/22
 5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2022/23
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2021/22

Nach reiflicher Überlegung und Evaluierung der aktuellen Gesundheitslage
ist der Vorstand zu dem Schluss gekommen, die diesjährige Hauptversammlung
wieder als Präsenzversammlung durchzuführen.

Festgehalten wird, dass die Teilnahme ausschließlich unter Einhaltung der
am Tag der ordentlichen Hauptversammlung geltenden gesetzlichen
COVID-Schutzmaßnahmen – wie etwa Masken- oder PCR-Test-Pflicht – möglich
ist.

 

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)

Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG spätestens ab dem
21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 24. Februar 2023, auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
[1] www.buho.at/hauptversammlung abrufbar:

• die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
• die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6,
• der Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der
Aufsichtsratsmitglieder der Burgenland Holding Aktiengesellschaft für
das Geschäftsjahr 2021/22.

Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollständige Text dieser
Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im
Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung abrufbar.

 

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz
am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 7. März 2023, 24:00
Uhr (MEZ). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und
Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz zum
Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung,
sohin am 14. März 2023, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung
der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so
darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in
englischer Sprache entgegengenommen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung aus.

Depotbestätigungen können in Schriftform an die Gesellschaft
ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestellt werden:

Per Post oder Burgenland Holding Aktiengesellschaft
per Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail: [2]anmeldung.buho@hauptversammlung.at,
wobei die Depotbestätigung als elektronisches Dokument im
Format PDF mit qualifizierter Signatur dem E-Mail anzufügen
ist
oder per SWIFT GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN AT0000640552 im Text anzugeben ist
 

Gerne können Sie die Depotbestätigungen vorab auch in Textform – per
E-Mail ([3]anmeldung.buho@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung
als elektronisches Dokument im Format PDF dem E-Mail anzufügen ist) oder
per Telefax (+43 (0) 1 8900 500 50) – übersenden. Zur Fristwahrung ist die
Übersendung von Depotbestätigungen auf diesem Weg jedoch nicht
ausreichend.

 

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG (§
106 Z 8 AktG)

 Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Textform zu erteilen ist. Die
Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär
eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG).

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft [4] www.buho.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht,
verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von
dieser aufbewahrt werden.

Vollmachten können in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an
folgende Adressen übermittelt werden:

per Post oder Burgenland Holding Aktiengesellschaft
per Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail [5]anmeldung.buho@hauptversammlung.at,
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format
PDF, dem E-Mail anzufügen ist
oder per SWIFT GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt
ISIN: AT0000640552 im Text angeben

Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG können auch per SWIFT
(GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000640552
im Text angeben) übermittelt werden.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich
durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort zulässig. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen
Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe „Nachweisstichtag und
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG
(§ 106 Z 6 und 7 AktG)“) zu erfüllen haben.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch Herr
Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA),
AT-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für
die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die
Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite
[6] www.buho.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte, spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von
der Gesellschaft getragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr.
+43 664 2138740 oder E-Mail michael.knap@iva.or.at.

Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post oder per Dr. Michael Knap
Boten c/o Interessenverband für Anleger (IVA)
Feldmühlgasse 22, AT-1130 Wien
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail: [7]knap.buho@hauptversammlung.at,
  wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im
  Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael
Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder
zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
entgegennimmt.

 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
(§ 106 Z 5 AktG)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 109 AktG

Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen
fünf Prozent des Grundkapitals erreichen, in Schriftform verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein.
Die Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei
mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die obenstehenden Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Das Verlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spätestens am 24.
Februar 2023, zugehen.

Verlangen nach § 109 AktG können von Aktionären in Schriftform an die
Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

per Post oder Burgenland Holding Aktiengesellschaft
per Boten: z.H. Herrn Christoph Lavicka, LL.M MSc
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
per E-Mail: [8]anmeldung.buho@hauptversammlung.at,
wobei das Verlangen in Schriftform (qualifizierte
elektronische Signatur), beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt
ISIN: AT0000640552 im Text angeben

 

Beschlussvorschläge zu der Tagesordnung gemäß § 110 AktG

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen ein Prozent des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen,
dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der
Gesellschaft in Textform spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spätestens am 8. März 2023 zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Derartige Anträge können von Aktionären in Textform an die Gesellschaft
ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

Per Post oder per Burgenland Holding Aktiengesellschaft
Boten: z.H. Herrn Christoph Lavicka, LL.M MSc
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
oder per E-Mail [9]anmeldung.buho@hauptversammlung.at,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise im
Format PDF, dem
E-Mail anzufügen ist

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist bei
Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen,
müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 

Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Für Vorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds wird bekannt gegeben,
dass die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG
betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von Frauen und Männern im
Aufsichtsrat unterliegt und daher das Mindestanteilsgebot nicht zu
erfüllen hat.

 

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

 Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Es wird darauf hingewiesen,
dass die Gesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt. Die Auskunft hat
den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen
oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder wenn ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
an die Gesellschaft per E-Mail an [10]fragen.buho@hauptversammlung.at zu
richten.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere
gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter [11]www.buho.at/hauptversammlung.
 

Anträge in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung. Über einen Beschlussvorschlag, der gem. § 110 AktG
auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß §
110 AktG voraus (siehe oben). Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß
§ 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen. Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

 

Datenschutzerklärung für Aktionäre der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft

Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt,
ist Verantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Aktionäre. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verarbeitet
personenbezogene Daten der Aktionäre, insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2
AktG, dies sind unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten,
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten, auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt,
um den Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit erforderlich werden die
vorerwähnten personenbezogenen Daten auch im Rahmen der Abhaltung einer
virtuellen Hauptversammlung verarbeitet, um den Aktionärinnen und
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen
Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten erhält die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft von den Aktionären oder vom
jeweiligen depotführenden Institut.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären bzw. deren
Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an
der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Ohne
eine Verarbeitung der vorerwähnten personenbezogenen Daten ist die
Durchführung der (virtuellen) Hauptversammlung nicht möglich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.
Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der
Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
Notaren, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Burgenland
Holding Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Burgenland Holding
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Burgenland Holding
Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein Aktionär bzw.
dessen Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen
in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG)
Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen
Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) – auch anderer
Aktionäre – einsehen. Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG). Ohne eine solche Datenverarbeitung könnte die
Burgenland Holding Aktiengesellschaft ihren gesetzlichen Pflichten,
insbesondere nach § 120 AktG, nicht nachkommen. 

Die personenbezogenen Daten der Aktionäre bzw. deren Vertreter werden
gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben
bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht
andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und
Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-,
Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus
Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen
die Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der
Burgenland Holding Aktiengesellschaft gegen Aktionäre erhoben werden,
dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-,
Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
bzw. deren Vertreter gegenüber der Burgenland Holding Aktiengesellschaft
unentgeltlich über die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners für Datenschutz
datenschutz@buho.at oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Burgenland Holding Aktiengesellschaft

Ansprechpartner für Datenschutz

Marktstraße 3

AT-7000 Eisenstadt

Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Österreichischen Datenschutzbehörde ([12]dsb@dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO
zu.

 

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)

 Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in 3.000.000 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum
Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine
Aktiengattung.

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9:00 Uhr.

Weitergehende Informationen über den Ablauf der Hauptversammlung etc.
finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft
[13]www.buho.at/hauptversammlung.

Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit wird in
dieser Einberufung und den dazugehörenden Dokumenten durchgängig auf
geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene
Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht sich die gewählte
Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

 

Eisenstadt, im Februar 2023

Der Vorstand

 

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15.02.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Burgenland Holding AG
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Telefon: +43 2236 200 24186
Fax: +43 2236 200 84703
E-Mail: info@buho.at
Internet: www.buho.at
ISIN: AT0000640552
WKN: 879095
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher
Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1558447  15.02.2023 CET/CEST

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2. anmeldung.buho@hauptversammlung.at
3. anmeldung.buho@hauptversammlung.at
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5. anmeldung.buho@hauptversammlung.at
6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0781912aa8e53e1f4f7192d4b1b0e69b&application_id=1558447&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
7. knap.buho@hauptversammlung.at
8. anmeldung.buho@hauptversammlung.at
9. anmeldung.buho@hauptversammlung.at
10. fragen.buho@hauptversammlung.at
11. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=0781912aa8e53e1f4f7192d4b1b0e69b&application_id=1558447&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
12. dsb@dsb.gv.at
13. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=7b35e9e3f4f3e4230cb0ae5bb857cb86&application_id=1558447&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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