VSV/Holzinger: Erneuerbare-Wärme-Gesetz – Alternative zur Zwangsstill-Legung

EWG verletzt die Interessen von hunderttausenden Verbraucher*innen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) trägt das Ziel der Regierungsvorlage, die Wärmeversorgung von Gebäuden vollständig auf erneuerbare Energien oder qualitätsgesicherte Fernwärme umzustellen (§ 2), mit. Der gewählte Weg des Zwangsaustausches (§ 6 Stilllegungsgebot) funktionierender Heizungssysteme wird aber abgelehnt.

Aus Sicht des VSV und in Hinblick auf eine größtmögliche Akzeptanz der zu treffenden Maßnahmen wäre es völlig ausreichend, das Errichtungsverbot neuer fossiler Anlagen zur Wärmebereitstellung ab 1. Jänner 2023 (§5 Abs. 2) mit einem nach Anhang II gestaffelten Verbot für Großreparaturen fossiler Anlagen (etwa Kesseltausch) zu kombinieren. Dadurch wäre ein 100%-iger Ausstieg aus fossiler Wärmebereitstellung im Sinne der Regierungsvorlage ähnlich rasch gewährleistet, jedoch weitestgehend ohne Zwangscharakter und ohne Wertminderungen der Heizungsanlage/Investition bzw. der betreffenden Liegenschaft für Verbraucher*innen.

Im Sinne der Verbraucher*innen ersucht der VSV in einer Stellungnahme an die Parlamentsparteien deshalb vom Zwangsaustausch durch Verpflichtung zur altersbedingten Stilllegung, auf das vorgeschlagene Modell des stufenweisen Reparaturverbotes defekter Anlagen (ausgenommen kleinere Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der regelmäßigen Anlagenwartung) zu wechseln.

Daniela Holzinger, desig. Obfrau des VSV, +43 650 2110878

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