GBH: Plus 9,8 Prozent für das Baunebengewerbe
So geht Sozialpartnerschaft: Klare Teuerungsabgeltung für rund 60.000 Beschäftigte aus 9.000 Betrieben in 10 verschiedenen Kollektivverträgen aus dem Baunebengewerbe
Trotz schwierigster Ausgangslage mitten in Krisenzeiten konnten sich die Sozialpartner gestern (20. Februar 2023) Abend auf einen fairen Kollektivvertragsabschluss einigen. Damit gibt es bereits den zweiten Abschluss innerhalb weniger Tage für die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH).
KV-MINDESTLOHN VON 2.300 EURO BIS 2025 ALS GEMEINSAMES ZIEL VEREINBART
Ein KV-Mindestlohn von 2.300 Euro ist in den meisten Kollektivverträgen mit diesem Abschluss bereits erreicht worden. Ziel ist es, die noch offenen Lohngruppen bis spätestens 2025 anzuheben. Dafür wird von den Sozialpartnern eine Arbeitsgruppe eingerichtet.
Das Taggeld wird – außer bei 26,40 Euro (maximale SV- und Steuerfreiheit) – um 10 Prozent erhöht. Sobald die Politik die Steuerfreigrenze von 26,40 Euro erhöht, wird auch dieses Taggeld angehoben. Dazu wird es eine gemeinsame Initiative an den zuständigen Finanzminister geben. Gerade in Zeiten der enormen Teuerung ist auch die Politik gefordert, einen Beitrag zu leisten, um die immer höher werdenden Kosten abzufedern. Seit 30 Jahren ist diese Steuerfreigrenze nicht mehr erhöht worden.
Verhandlungsleiter seitens der Gewerkschaft Bau-Holz Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Ich möchte mich bei unseren Sozialpartnern für die konstruktive Verhandlung und die fairen Diskussionen bedanken. Wir verhandeln auf Augenhöhe, es gibt auf beiden Seiten keine übertriebenen Forderungen. Unter diesen Voraussetzungen kommen wir schneller und ohne Protestmaßnahmen zu fairen Lohnabschlüssen für beide Seiten.”
Verhandlungsleiter WKO Bundesgruppe Baunebengewerbe Ing. Martin Greiner: „Fachliches Wissen beider Seiten führt auf Augenhöhe zu einem vertretbaren zukunftsweisenden Abschluss. Mit diesem Abschluss unterstreichen wir die Wertschätzung unseren Beschäftigten gegenüber und bleiben weiterhin eine attraktive Jobwahl für die Jugend.”
BAUNEBENGEWERBE
Das Baunebengewerbe besteht aus den Kollektivverträgen für das Bauhilfsgewerbe; Maler; Bodenleger; Steinarbeiter; Dachdecker; Glaser; Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker; Pflasterer; Brunnenmeister, Grundbau und Tiefbohrunternehmen und Tapezierer.
GBH,
Thomas TRABI, M.A.,
0664 / 614 55 17,
presse@gbh.at;
WKO,
Mag. Irene NOVAK-HODNIK,
01 505 69 60,
baunebengewerbe@bigr4.at
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