Pensionsanpassung: Volksanwaltschaft leitete Prüfverfahren ein

Achitz: Aliquotierung bedeutet lebenslange Pensionsverluste

Bei der Volksanwaltschaft haben sich einige Menschen beschwert, weil sie im Jahr, in dem sie in Pension gehen, keine Pensionsanpassung in voller Höhe bekommen. „Ich befürchte und mach mir auch große Sorgen, dass meine Pensionsberechnung den ganzen Preiserhöhungen nicht gerecht wird!“, schrieb etwa ein Oberösterreicher. Denn je nach Monat des Pensionsantritts bekommen die Pensionist*innen um bis zur Hälfte weniger Pensionserhöhung als eigentlich vorgesehen. „Wer im Jänner in Pension geht, steigt besser aus als diejenigen, die erst am Jahresende aufhören zu arbeiten. Bei der aktuellen Teuerung wirkt sich das lebenslang aus. Die Folgen sind Pensionsverluste, die in die Zehntausende Euro gehen“, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Die Volksanwaltschaft hat daher ein Prüfverfahren eingeleitet und Sozialminister Johannes Rauch gefragt, ob eine rückwirkende Änderung der Aliquotierung angedacht ist.“

„Die Aliquotierung kostet nicht nur einzelnen Pensionist*innen viel Geld. Auch das Pensionssystem wird dadurch belastet, denn die Aliquotierung ist ein Anreiz, früher in Pension zu gehen und dadurch die volle Erhöhung zu bekommen“, so Achitz: „Das widerspricht dem erklärten Ziel der Politik, dass die Menschen in Österreich länger arbeiten sollen.“
SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist unter post@volksanwaltschaft.gv.at sowie unter der kostenlosen Servicenummer 0800 223 223 erreichbar.

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
+43 664 301 60 96
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