Singer: Wir schaffen Erleichterungen für Wohnungssuchende
ÖVP-Bautensprecher: Änderung des Maklergesetzes bringt Entlastung – Jährliche Einsparung von über 55 Millionen Euro
„Wir schaffen Entlastung und Erleichterungen für Wohnungssuchende. Das ist vor allem für junge Leute eine wichtige Verbesserung, um am Beginn ihrer Lebensplanung leistbaren Wohnraum zu finden“, sagte ÖVP-Bautensprecher Abg. Johann Singer heute, Donnerstag, anlässlich der Sitzung des Bautenausschusses, in der Änderungen im Maklergesetz beschlossen wurden. „Damit wird ein weiteres Vorhaben des Koalitionsübereinkommens im Interesse wohnungssuchender Menschen umgesetzt.“
„Ab dem 1. Juli 2023 sollen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr dann eine Provision von Immobilien-Makler/innen zu zahlen haben, wenn sie diese mit der Wohnungssuche beauftragt haben. In den meisten Fällen aber werden – dank des Erstauftraggeberprinzips – die Vermieter/innen als Auftraggeber/innen für die Provision aufkommen müssen“, erläuterte Singer.
„Dadurch werden am Beginn eines neuen Mietverhältnisses die den Mieter/innen entstehenden Kosten maßgeblich gesenkt“, sagt Singer, der eine jährliche Einsparung an nicht zu zahlenden Maklerprovisionen in Höhe von rund 55,1 Millionen Euro erwartet. Singer: „Mit der nunmehr beschlossenen Neuregelung sollen Makler/innen nur dann einen Anspruch auf Zahlung einer Provision von Seiten der Mieter/innen haben, wenn sie von diesen auch tatsächlich mit der Wohnungssuche beauftragt wurden.“
Ein weiterer Beschluss in der heutigen Ausschusssitzung sieht nun eine größere Transparenz bei der Heiz- und Kältekostenabrechnung vor – „dem Abnehmer bzw. der Abnehmerin muss klar und verständlich erklärt werden, wie der in der Abrechnung ausgewiesene Betrag berechnet wurde. Das ist in Zeiten steigender Energiekosten, wo viele Menschen ganz genau aufs Geld schauen müssen, eine Notwendigkeit. Die Menschen müssen verstehen können, wofür sie wieviel zu zahlen haben“, schloss der ÖVP-Bautensprecher. (Schluss)
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