Rotes Kreuz regt Überarbeitung des Krisensicherheitsgesetzes an

Nach Begutachtung: Verschlechterung im Sinne einer gesamtstaatlichen Koordination im Katastrophenfall. Verfassungsrechtlich gedeckte Grundlage notwendig.

„Wir begrüßen die notwendige Initiative einer bundesgesetzlichen Regelung des Krisenmanagements und möchten uns für die Einladung zur Stellungnahme bedanken. Durch die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes fürchten wir allerdings eine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Struktur des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM). Gemeinsam mit anderen Einsatzorganisationen wie Feuerwehr und Arbeiter-Samariter-Bund haben wir die sechswöchige Begutachtungsfrist genutzt und erlauben uns entsprechend Verbesserungsvorschläge einzubringen“, so Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes.  
Ein wesentlicher Punkt, in welchem das Rote Kreuz Überarbeitungsbedarf sieht, ist die ausschließlich anlassbezogene Einbindung der Einsatzorganisationen in die neu geschaffenen Strukturen. „Dies bedeutet, dass wir aus der wichtigen Einsatzvorbereitung ausgeschlossen sind und erst im Falle einer Krise in die Lage finden“, so Schöpfer. „Weiters kritisieren wir die Einschränkung der Beteiligung der Bundesländer ausschließlich auf ‚Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung‘. Dadurch finden die Koordinationsstrukturen des Krisensicherheitsgesetzes keine Anwendung im Fall von Katastrophen, die im Wirkungsbereich der Länder liegen.“ 

Österreichisches Rotes Kreuz
Mag. Antonia Filka
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