Lebenshilfe zum Weltfrauentag: Frauen als Rückgrat der Pflege in Österreich

Entlastung von pflegenden Angehörigen dringend notwendig

 ANLÄSSLICH DES WELTFRAUENTAG AM 8. MÄRZ RÜCKT DIE LEBENSHILFE EINMAL MEHR WEIBLICHE, PFLEGENDE ANGEHÖRIGE IN DEN FOKUS. ÜBERWIEGEND FRAUEN GEHEN OFTMALS EINER REDUZIERTEN ERWERBSTÄTIGKEIT NACH, UM IHRE ANGEHÖRIGEN ZU PFLEGEN. DESHALB SIND SOZIALE SICHERUNGS-, UNTERSTÜTZUNGS- UND ENTLOHNUNGSSYSTEME SOWIE FLEXIBLE UND LEISTBARE ENTLASTUNGSANGEBOTE ZENTRALE FORDERUNGEN DER LEBENSHILFE.

In Österreich sind knapp 947.000 Personen in die Pflege und Betreuung einer*eines Angehörigen involviert. Der überwiegende Teil an Hilfs-, Betreuungs- und Pflegeleistungen wird von Familienangehörigen erbracht. Davon werden knapp drei Viertel von Frauen übernommen.

Die Lebenshilfe spricht sich daher für eine Stärkung der Rechte von pflegenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen in Österreich aus. Friederike Pospischil, Präsidiumsmitglied der Lebenshilfe Österreich und selbst Mutter eines Sohnes mit intellektuellen Behinderungen: „Rund 80 % der pflegebedürftigen Menschen werden zuhause durch überwiegend weibliche Angehörige gepflegt. Um sicherzustellen, dass diese Frauen durch die Pflege ihrer Angehörigen materiell abgesichert und entlastet sind und nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sind geeignete Maßnahmen und Regelungen notwendig. Diese haben wir in unseren Forderungen zusammengefasst.“ 

FORDERUNGEN DER LEBENSHILFE ZUR ABSICHERUNG UND ENTLASTUNG PFLEGENDER ANGEHÖRIGER VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN:

* Schaffung umfassender sozialer Sicherungssysteme für pflegende Angehörige

* geeignete Unterstützungs- und Entlohnungssysteme   
* rechtliche Absicherung hinsichtlich Arbeitslosengeld, Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, Sozialversicherung etc. für den Fall, dass pflegebedürftige Menschen keine Pflege mehr benötigen

* Ausbau flexibler und leistbarer Angebote zur Entlastung
* Community Nurses zur Begleitung, Qualitätssicherung und Case Management
* finanzielle Leistungen zur Pflegeunterstützung auf Landesebenen, die mit einem Rechtsanspruch verankert sind

* Abschaffung von gehaltsgebundenen Selbstbehalten, um Armutsgefährdung von Pflegebedürftigen und in weiterer Folge ihrer Angehörigen zu minimieren

* Selbstbehalte greifen immer auf das Haushaltseinkommen zurück 

Lebenshilfe Österreich
Markus Neuherz
Generalsekretär
+43 (0)660 66 71 813
neuherz@lebenshilfe.at
www.lebenshilfe.at
www.facebook.com/lebenshilfe.inklusion

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