Unternehmens-Energiekostenzuschuss II bringt hohe budgetäre Belastung und birgt Verbesserungspotential im Maßnahmendesign

Pressemitteilung des Büros des Fiskalrates

Wien (OTS) – Das FISK-Büro errechnet für den im Ministerrat Ende Dezember 2022 vorgestellten Unternehmens- Energiekostenzuschuss II (EKZ II) hohe budgetäre Kosten im Umfang von 7,0 bis 8,0 Mrd Euro. Damit wird eine deutlich höhere budgetäre Belastung als vom BMF (5,7 Mrd Euro) erwartet. Aktuelle Preisentwicklungen auf den Energiemärkten besitzen nur einen geringen Einfluss auf die zu erwartende Budgetbelastung. Auch der Effekt unterschiedlicher Einkaufsstrategien der Energieversorger auf die geschätzte budgetäre Belastung ist gering. Der erwartete Förderumfang des EKZ II ist weitgehend ident mit der Wirkung der deutschen Energiepreisbremsen. Damit kann die relative Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen, im Speziellen gegenüber deutschen Unternehmen, sichergestellt werden.

Der EKZ II beinhaltet 5 Förderstufen, die zum Teil von unternehmensspezifischen Kennzahlen abhängen. Für Unternehmen mit Förderungen aus der Stufe 1 übernimmt der Staat für 60 Prozent der Energiekosten vollständig das unternehmerische Risiko von Preiserhöhungen. Dies geht über das Ziel einer Unterstützung von Unternehmen in außergewöhnlichen, extern hervorgerufenen Krisensituationen hinaus. Die vorgesehene Förderung ab dem ersten Cent der Preiserhöhung im Jahr 2023 gegenüber 2021 führt bei Förderungen der Stufe 1 weiters zu einer möglichen Unterstützung mittelfristig nicht überlebensfähiger Unternehmen, deren Fortbestand nicht durch Förderungen ermöglicht werden sollte.

Förderungen aus Stufe 1 und 2 werden unabhängig von energiekostengetriebenen Verlusten und der Energieintensität der Unternehmen vergeben. Diese Förderungen stehen folglich allen förderbaren Unternehmen mit Sitz in Österreich zur Verfügung und sind somit nicht treffsicher. Bei Förderungen aus Stufe 5 entfällt das Kriterium der Energieintensität ebenfalls. Eine Verknüpfung aller Förderungen mit unternehmensspezifischen Kennzahlen und Energieverbräuchen sollte eine Mindestvoraussetzung für alle Stufen darstellen und könnte die hohen budgetären Kosten der Maßnahme senken.

Bei der anstehenden Formulierung der Richtlinien könnten z. B. durch die Reduktion der förderbaren Verbrauchsmengen die Anreize von Unternehmen für Energieeinsparungen erhöht bzw. erhalten und der nötige Transformationsprozess im Energieeinsatz der Unternehmen beschleunigt werden.

Weiterführende Erläuterungen und Analysen des Büros des Fiskalrates siehe im Internet unter https://bit.ly/3SrLNuJ

Büro des Fiskalrats
Dr. Johannes Holler
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