Jugendgefängnisse, Soziale Grundrechte, Terror: Nationalrat diskutiert Berichte der Volksanwaltschaft
Volksanwaltschaftsausschuss behandelt 3 Sonderberichte
Im Jahr 2022 haben Volksanwältin Gaby Schwarz und die Volksanwälte Bernhard Achitz und Walter Rosenkranz 3 zusätzliche Berichte veröffentlicht, die am 14. März im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats diskutiert werden. Diese Berichte befassen sich mit Sonderthemen, die die Volksanwaltschaft zusätzlich zu ihrer regulären Prüftätigkeit eingehend untersucht hat und deren Ergebnisse in folgender Form Niederschlag finden:
„JUGEND IN HAFT“
Der Bericht „Jugend in Haft“ ist das vorläufige Ergebnis eines Prüfschwerpunktes der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen. Er wendet sich den Lebens- und Aufenthaltsbedingungen von inhaftierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu. Zugleich beleuchtet er die Arbeitsbedingungen der Betreuerinnen und Betreuer und befasst sich mit strukturellen Fragen des Jugendstrafvollzuges.
„Klar ist, dass junge Menschen nur dann in Haft genommen werden sollten, wenn das unbedingt notwendig ist. Gerade für junge Menschen ist eine Inhaftierung oft ein besonders einschneidendes Erlebnis. Sind sie einmal in Haft, dann ist es notwendig sie bestmöglich zu unterstützen, damit sie wieder zurück in ein geregeltes Leben finden können“, so Volksanwältin Gaby Schwarz.
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„NGO-FORUM SOZIALE GRUNDRECHTE“ FÜR VERANKERUNG IN VERFASSUNG
Im Sonderbericht „NGO-Forum Soziale Grundrechte“ hat die Volksanwaltschaft Forderungen zahlreicher Organisationen der Zivilgesellschaft für die Verankerung der Sozialen Grundrechte in der Verfassung gesammelt. „Es gibt einen breiten Konsens, dass Österreich ein Sozialstaat ist – das bildet die Verfassung aber nicht ab“, sagt der für Soziales zuständige Volksanwalt Bernhard Achitz. Einen umfassenden österreichischen Grundrechtskatalog schnellstmöglich in Angriff zu nehmen, ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen. „In Österreich gibt es nach wie vor Lücken im sozialen System. Wenn die sozialen Grundrechte in der Verfassung verankert wären, dann wäre ein Lückenschluss leichter durchsetzbar“, so Achitz.
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„TERRORANSCHLAG 2. NOVEMBER 2020“
„Nach dem Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 prüfte die Volksanwaltschaft – wie es ihrem verfassungsmäßigen Auftrag entspricht – ob ein Verwaltungsmissstand im Bereich des polizeilichen Handelns vorlag“, erklärt der für die Polizei zuständige Volksanwalt Walter Rosenkranz. Im Zuge des Prüfverfahrens musste das BMI auch teils an seine Kooperationspflicht gegenüber der Volksanwaltschaft erinnert werden, habe man doch nicht alle angefragten Unterlagen ungeschwärzt geliefert bekommen. „Die Volksanwaltschaft empfahl dem BMI schließlich eine lückenlose disziplinarrechtliche Aufklärung, warum in BVT und LVT Wien bereits im Spätsommer 2020 trotz bekannter Verdachtsmomente nicht mit hohem kriminalistischem Druck gearbeitet wurde und zeitnah an die Staatsanwaltschaft berichtet wurde“, fasst Rosenkranz die Ergebnisse zusammen.
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Volksanwaltschaft
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