Österreichischer Behindertenrat begrüßt Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz
Jetzt braucht es eine rasche Ausweitung auf ganz Österreich!
Die am 25. März veröffentlichte Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) und damit der Gewährleistung eines selbstbestimmten Lebens. Die wichtigsten Eckpfeiler dieser Richtlinie sind die Ausweitung des Kreises anspruchsberechtigter Personen – unabhängig von der Art der Behinderung, die Etablierung von One-Stop-Shops zur vereinfachten Abrechnung und das Vorsehen von Angestelltenverhältnissen. Dafür bezahlt der Bund den Bundesländern 50 % der Kosten und stellt in Summe 100 Mio. Euro bereit.
Mag. Kerstin Huber-Eibl, Tel. 0660 92 47 236, E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at
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