Paket gegen Kindesmissbrauch geht in Begutachtung
Reform beinhaltet zielgerichtete Prävention, härtere Strafen und neuen Rechtsbegriff
Wien (OTS) – „Kein Kind darf Opfer sexueller Gewalt werden“: betonte Justizministerin Alma Zadić bereits bei der Präsentation des neuen Maßnahmenpakets der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. Dieser Grundsatz war maßgeblich bei der Ausarbeitung des Maßnahmenpakets gegen Kindesmissbrauch gemeinsam mit Familienministerin Susanne Raab, Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm, wobei nunmehr die Änderungen im Sexualstrafrecht in Begutachtung geschickt werden.
Das Paket gegen Kindesmissbrauch baut auf folgenden Säulen auf:
Zielgerichtete Prävention:
– Künftig müssen alle Bundesschulen verpflichtend Kinderschutzkonzepte umsetzen.
– Zudem soll ein neues Gütesiegel für Kinderschutz künftig Eltern auf einen Blick zeigen, wo ihre Kinder ausreichend geschützt werden. Eine entsprechende Qualitätsicherungsstelle befindet sich gerade in Ausarbeitung.
– In einem weiteren Schritt ist eine großangelegte Kinderschutz-Kampagne geplant, damit Kinder künftig ganz genau wissen, was ihre Rechte sind und wo sie sich hinwenden können, wenn diese verletzt wurden.
Wirksame Strafverfolgung und Sanktionen:
– Künftig drohen bei Besitz von dargestelltem Kindesmissbrauch statt einem Jahr bis zu zwei Jahre Haft, wenn es sich aber um Kindesmissbrauchsmaterial mit unmündigen Minderjährigen handelt bis zu drei Jahren Haft. Bei Herstellung oder Anbieten einer „Vielzahl“ (=30 Lichtbilder oder Videos) von Missbrauchsdarstellungen sind künftig bis zu 5 Jahre Haft möglich.
– Ebenfalls überarbeitet wurden die Regeln für Tätigkeitsverbote bereits verurteilter Täter:innen. Um eine Ausweitung der Tätigkeitsverbote sicherzustellen soll das bisherige Erfordernis der Tätigkeit bzw. der Tätigkeitsabsicht zum Tatzeitpunkt wegfallen.
– Um eine effektive und rasche Ausforschung der Täter:innen zu gewährleisten wird das Cyber Crime Competence Center im Bundeskriminalamt personell gestärkt und der Ausbau der Cybercrime-Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften weiter vorangetrieben. Zudem werden künftig verstärkt Expert:innen in den jeweiligen Landeskriminalämtern zum Einsatz kommen.
Verbesserter Opferschutz:
– Durch die Reform soll auch der frühere und oft als verharmlosend kritisierte Begriff der „Kinderpornographie“ durch die „Darstellung von Kindesmissbrauch“ ersetzt werden. Im Gesetz wird der Begriff „bildlich sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial“ verwendet. Dieser neue Begriff orientiert sich stark am englischen „Child Sexual Abuse Material“ (CSAM), das sich international durchgesetzt hat.
– Um qualitätsvolle und professionelle Hilfsangebote flächendeckend anbieten zu können, werden psychologische Unterstützungsleistungen und Familienberatungsstellen finanziell weiter ausgebaut.
Justizministerin Alma Zadić: „Jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen! Wir haben daher ein Maßnahmenpaket geschnürt, dass alle Aspekte abdeckt und für die größtmögliche Sicherheit unserer Kinder sorgen soll. Entscheidend dabei ist, dass wir den Täter:innen keine Chance lassen und Missbrauch verhindern, bevor er überhaupt passieren kann. Denn nur so können wir sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche in Österreich sicher aufwachsen und sich frei entfalten können.“
Familienministerin Susanne Raab: „Nach den Ereignissen der letzten Monate haben wir ein umfassendes Paket für den Kinderschutz vorgelegt. Wir schützen die Kinder besser, wir bestrafen die Täter härter und wir unterstützen die Opfer in der Aufarbeitung ihres Leids verstärkt. Die Strafen für die Darstellung von sexuellem Missbrauch waren viel zu niedrig. Das Kernstück des Gesetzesvorhabens, das jetzt wie angekündigt in Begutachtung geht, ist daher eine deutliche Strafverschärfung.“
Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch: „Niemand von uns kann sich wirklich vorstellen, was sexueller Missbrauch für ein Kind, einen Jugendlichen bedeutet. Mit unserem Maßnahmenpaket bauen wir die Hilfsangebote für die Kinder selbst und ihre Angehörigen deutlich aus. Sie erhalten in den Kriseninterventionszentren Soforthilfe und rasche Angebote für psychologische und psychotherapeutische Unterstützung. Wir können Kindesmissbrauch leider nie ganz verhindern. Aber wir können die Folgen für die Opfer lindern. Diese Hilfe stellen wir mit diesem Maßnahmenpaket auch sicher.“
Staatssekretärin Claudia Plakolm: „Für effizienten Kinderschutz braucht es handfeste Mittel und die setzen wir mit dem Kinderschutzpaket um. Seit vergangener Woche steht allen Vereinen und Organisationen ein kostenloses Muster-Kinderschutzkonzept zur Verfügung. Nun sind wir im Endspurt bei der schärferen Gesetzgebung:
Kein Verein, keine Organisation soll fürchten müssen, dass sich ein Kinderschänder unerkannt unter den Funktionären befindet. Mir fällt daher ein Stein vom Herzen, dass wir endlich ein flächendeckendes Berufs- und Tätigkeitsverbot für Kinderschänder auf den Weg bringen. Menschen, die sich an Kindern und Jugendlichen vergreifen, haben nie wieder etwas in deren Nähe verloren.“
Bundesministerium für Justiz
Mathias Klein
Pressesprecher der Justizministerin
0676 8989 1 2218
mathias.klein@bmj.gv.at
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