EQS-CMS: PIERER Mobility AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3 Veröffentlichungsverordnung 2018

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: PIERER Mobility AG / Bekanntgaben zu
Rückkaufprogrammen
PIERER Mobility AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3
Veröffentlichungsverordnung 2018

21.04.2023 / 13:42 CET/CEST
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Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3 der Veröffentlichungsverordnung 2018

Wels/Munderfing, 21. April 2023

 

PIERER Mobility AG: Veröffentlichung gemäß §§ 2 und 3
Veröffentlichungsverordnung 2018

 

• Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb und zur Veräußerung eigener
Aktien
• Ermächtigung des Vorstands zu einer anderen Art der Veräußerung
eigener Aktien als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot

 

Die PIERER Mobility AG veröffentlicht entsprechend den Bestimmungen der
Veröffentlichungsverordnung 2018 folgende in der heutigen ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. April 2023 gefassten Beschlüsse:

 

 1. Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG für die Dauer von 30
Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, eigene Aktien
der Gesellschaft sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch
unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechtes der Aktionäre zu
erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst
werden muss, gegebenenfalls diese Aktien mit Zustimmung des
Aufsichtsrates einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien
darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu
erwerbender Stückaktie darf jeweils den durchschnittlichen
ungewichteten Börseschlusskurs an der SIX Swiss Exchange der
vergangenen 10 Handelstage um nicht mehr als 20% unterschreiten oder
übersteigen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in
mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke
durch die Gesellschaft, mit ihr verbundener Unternehmen oder für deren
Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.

 

 2. Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab dem Datum der
Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene
Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern
oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der
Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechtes) und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder
teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden.

 

Rechtlicher Hinweis

DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN
NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTES ZUM KAUF VON
WERTPAPIEREN DER PIERER MOBILITY AG DAR. SIE IST NICHT ZUR VERBREITUNG,
ÜBERMITTLUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN GÄNZE ODER IN
TEILEN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER
SÜDAFRIKA ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG
RECHTSWIDRIG IST, BESTIMMT.

 

Für weitere Informationen:

Investor Relations

Mag.a Melinda Busáné Bellér

Tel.: +43 (0) 1 533 1 433 – 70

Email: [1]ir@pierermobility.com

Website: [2] www.pierermobility.com

ISIN: AT0000KTMI02, Valorennummer (Schweiz) 41860974, Wertpapierkürzel:
PMAG, Bloomberg: PMAG SE, Reuters: PMAG.S

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21.04.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Internet: www.pierermobility.com

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PMAG, Bloomberg: PMAG
SE Reuters: PMAG.S

 
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1614185  21.04.2023 CET/CEST

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1. ir@pierermobility.com
2. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=22eb2acef6b31126366f8fd4e5fa4f46&application_id=1614185&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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