Mahrer/Wölbitsch: Notkompetenz des Bürgermeisters muss reformiert werden
Darf nicht für Vertuschung missbraucht werden – Klare Spielregeln statt SPÖ-Interpretationen
„Nach den Fehlern in Zusammenhang mit der Causa Energie darf nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. Jetzt müssen die entsprechenden Schlüsse gezogen werden und die Zeit der Umsetzung beginnen“, so Landesparteiobmann Stadtrat Karl Mahrer im Zuge der heutigen Pressekonferenz.
Ein wesentlicher Punkt in diesem Zusammenhang war die Ausübung der sogenannten Notkompetenz durch den Wiener Bürgermeister. Obwohl dieser involviert und informiert war, habe er diese erstmalig am 15. Juli 2022 gezogen. Im Summe war die Inanspruchnahme der Notkompetenz durch den Bürgermeister nicht gerechtfertigt.
ES DARF KEIN INTERPRETATIONSSPIELRAUM ÜBRIGGELASSEN WERDEN
Hier sei somit ein recht klares Muster zu erkennen. „Die Wiener SPÖ und Stadt machen es so, wie es ihnen beliebt und gefällt. Klar ist daher: Es darf schlichtweg kein Interpretationsspielraum mehr für diese abwegigen Meinungen übriggelassen werden. Deswegen ist rechtliche Klarheit notwendig“, so Wölbitsch und weiter: „Es kann nicht sein, dass die Notkompetenz missbraucht wird“
Im Zuge der morgigen Landtagssitzung werde die Wiener Volkspartei daher auch einen Dringlichen Antrag einbringen, um dieses Thema aufs Tapet zu heben und entsprechend zu diskutieren.
So müssen die einschlägigen Bestimmungen der Stadtverfassung, nämlich §92 WStV (Notkompetenz des Bürgermeisters) und §98 WStV (Notkompetenz des Stadtsenates) entsprechend reformiert werden.
Dazu gehört:
* Eine Pflicht zur umfassenden Begründung der „Dringlichkeit“ im Antrag für Notverfügungen des Stadtsenates (§ 98 WStV) und des Bürgermeisters (§ 92 WStV) in den Notkompetenzakten
Die Wiener Volkspartei
Mag. Peter Sverak
Leitung – Strategische Kommunikation
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