Sima/Pipal-Leixner zu Leih-E-Scootern: Strenge Übergangsregeln nach Einspruch im Vergabeverfahren

Wien stoppt Scooter-Chaos – kein Parken mehr am Gehsteig – Verstärkte Kontrollen via Parkraumüberwachung – Neue Regeln gelten ab 19. Mai!

Die Stadt Wien will das Scooter-Chaos beenden. In einem EU-weiten Vergabeverfahren wurden dazu vier Anbieter mit den überzeugendsten Konzepten gesucht, die die strengen Vorhaben der Stadt bestmöglich erfüllen. Der E-Scooter-Markt ist hart umkämpft. Mehrere Anbieter hatten sich in Wien um eine Konzession beworben. Ein unterlegener Bewerber hat nun Einspruch gegen die Zuschlagsvergabe erhoben – es kommt daher zu einem sogenannten Nachprüfungsverfahren. Dieses Verfahren vor Gericht kann bis zu drei Monate dauern. „Wir wollen das Scooter-Chaos auf den Gehsteigen schnellstmöglich beenden! Für uns ist daher klar, dass wir die Zeit nicht einfach verstreichen lassen, sondern bereits jetzt eingreifen, um Stolperfallen durch herumliegende Roller einen Riegel vorzuschieben!“, betont Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Unsachgemäß abgestellte Roller sind Ärgernis und Beschwerdeursache Nummer eins beim Thema Scooter – das bestätigt auch eine Umfrage im Auftrag der Mobilitätsagentur. „Wir werden deshalb nicht bis zum Gerichtsentscheid warten, sondern unsere strengeren Regeln für das Abstellen von Rollern schon vorher verordnen!“, so Sima.

Auch NEOS-Wien-Mobilitätssprecherin Angelika Pipal-Leixner betont: „E-Scooter sind sehr beliebt und eine gute Ergänzung zu einem klimafreundlichen Mobilitätsmix. Wie bei allen Mobilitätsinnovationen ist es nun wichtig, geeignete Maßnahmen zu setzen, um ein friedliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer: innen zu gewährleisten. Wenn wir an belebten Orten E-Scooter-Parkplätze anbieten, können Fußgänger: innen, insbesondere Sehbehinderte und bewegungseingeschränkte Personen, sicherer unterwegs sein, und E-Scooter-Nutzende haben einen sicheren Platz zum Parken. Auf diese Weise können wir gemeinsam die Vorteile neuer Technologien nutzen und gleichzeitig Rücksicht aufeinander nehmen.“

Da sich die Vergabe der Konzessionen um drei Monate verzögert, bleibt der Ist-Zustand bezüglich der Anbieter erhalten. Einen E-Scooter-Verleih dürfen weiterhin jene betreiben, die derzeit einen gültigen Vertrag mit der Stadt haben.

DIESE NEUEN, STRENGEN SPIELREGELN GELTEN AB 19. MAI FÜR SIE ALLE:

* KEIN PARKEN AM GEHSTEIG! Es müssen die fixen Scooter-Abstellflächen genutzt oder die Roller platzsparend in der Parkspur abgestellt werden.
* MEHR FIXE ABSTELLFLÄCHEN: Aktuell werden die Scooter-Stationen im ganzen Stadtgebiet massiv ausgebaut – besonders an problematischen „Hotspots“. In einem Umkreis von jeweils 100 m rund um diese Abstellflächen ist das Abstellen nicht gestattet, eine Beendigung der Miete wird technisch verunmöglicht. Die Scooter können nur auf den vorgesehenen Abstellflächen geparkt werden.
* SPERRZONEN: Bestimmte sensible Bereiche wie rund um Krankenhausanstalten, Marktgebiete, Gemeindebauten sind für Scooter gesperrt – das Einfahren ist technisch unmöglich.
* LANGSAM-FAHR-ZONEN: In Begegnungszonen, Wohnstraßen und anderen definierten Gebieten wird das Tempo automatisch gedrosselt.
* VERSTÄRKTE VOR-ORT-KONTROLLEN: „Park-Sheriffs“ kontrollieren die Einhaltung der Abstell-Regeln vor Ort.
* UNVERZÜGLICHE BESEITIGUNG falsch abgestellte Roller – sonst drohen den Betreibern Strafen!

FIXE ABSTELLSTATIONEN MÜSSEN GENUTZT WERDEN!

Scooter dürfen künftig nur auf den dafür vorgesehenen fixen Abstellflächen bzw. – wenn nicht in der Nähe- in der Parkspur geparkt werden. In ganz Wien werden die fixen Abstellflächen massiv ausgebaut – besonders an sogenannten Hotspots. „Unsere Analysen haben uns gezeigt, wo es den größten Ärger gibt. Das betrifft vor allem die inneren Bezirke, aber auch in den äußeren Bezirken gibt es Hotspots – vor allem an Verkehrsknotenpunkten. Hier greifen wir ein mit mehr verpflichtend zu nutzenden fixen Abstellflächen, mehr Kontrollen und der Einrichtung von Sperrzonen“, erläutert Sima.

Mit diesen fixen Abstellflächen sorgt Wien für mehr Ordnung im ganzen Stadtgebiet. Sie sind durch rote Bodenmarkierungen klar gekennzeichnet und werden bei oder in der Nähe von WienMobil- und WienMobil-Radstationen errichtet. So entstehen in ganz Wien ‚Mobility Hubs‘ mit umfassendem Sharing-Angebot.

Diese fixen Scooter-Abstellflächen müssen künftig genutzt werden, denn im Umkreis von 100 m besteht ein Abstellverbot. Eine Rückgabe der Leih-Roller wird technisch nicht möglich sein, die Miete kann nicht beendet werden. Ist keine Abstellfläche in der Nähe, kann der Scooter platzsparend in der Parkspur abgestellt werden. Pro Abstellfläche finden 8 – 10 Scooter Platz. Mit Mai 2023 ist die Anzahl der gekennzeichneten Abstellflächen bereits auf über 130 angewachsen, neue Abstellflächen gibt es etwa beim Rathausplatz, am Parkring, Praterstern, beim Museumsquartier, in Bereichen der inneren und äußeren Mariahilfer Straße, am Franz-Josefs-Kai oder in der Kärntner Straße. Bis Jahresende sind insgesamt 200 Abstellflächen geplant, 2024 kommen rund 100 weitere hinzu.

SCOOTER-FREIE SPERRZONEN UND LANGSAM-FAHR-ZONEN

Rund um Krankenhausanstalten, auf Marktgebieten, innerhalb der Anlagen von Gemeindebauten und anderen „Hotspots“, bei denen es verstärkt zu Missständen kommt, müssen von den Betreiber*innen in ihren Betriebs-Apps Sperrzonen eingerichtet werden. Sperrzonen sind etwa der Bereich um die Staatsoper, Stephansplatz, Graben, Kärntner Straße, Vorplatz Albertina, Vorgartenmarkt, Naschmarkt und Karmelitermarkt oder Rabenhof. In diesen Gebieten ist es technisch unmöglich, mit Scootern zu fahren oder diese dort abzustellen. In manchen Fußgängerzonen und neuerdings generell in allen Wohnstraßen und in Begegnungszonen kommt es zu einer automatischen Temporeduktion, z.B. Wohnstraße Alberichgasse und Reuenthalgasse, Begegnungszone Innere Mariahilfer Straße. Beim Einfahren in solche Zonen wird das Tempo automatisch gedrosselt, die Scooter werden technisch „ausgebremst“. 

STRENGE KONTROLLEN DURCH „PARK-SHERIFFS“

Eine ganz zentrale Neuerung: Künftig werden die Parkraumüberwachungsorgane, die sogenannten „Park-Sheriffs“ die Einhaltung der Abstellregeln überprüfen und gegebenenfalls Strafen ausstellen. Ist ein Roller unsachgemäß am Gehsteig abgestellt, ist der Betreiber verpflichtet, diesen unverzüglich zu beseitigen bzw. den Missstand zu beheben. Anders als zuvor, können die PÜG-Organe umgehend Anzeigen erstatten, die zu Strafen führen, und die Roller können seitens der Stadt – anders als bisher – ohne vorausgegangenes Verfahren auch sofort abgeschleppt werden (auf Kosten der Betreiber).

WIE GEHT ES WEITER IM VERGABEVERFAHREN?

Die Stadt Wien hatte in einem EU-weiten Vergabeverfahren vier Betreiber gesucht mit den überzeugendsten Konzepten, die die Ziele der Stadt Wien zur Neuregelung am besten erfüllen. Eine Jury aus Fachleuten hat im Auftrag der Stadt alle Bewerber eingehend geprüft und sich anhand klarer Kriterien für die Anbieter mit den überzeugendsten Konzepten entschieden. Wie durchaus zu erwarten war, wenn sich fünf Anbieter für 4 Konzessionen bewerben, gab es nun seitens des unterlegenen Bewerbers jedoch einen Einspruch gegen die Zuschlagsvergabe, so dass das Verfahren derzeit nicht abgeschlossen werden kann. „Nun wird ein Nachprüfungsverfahren vor Gericht geführt, bis 8. Mai hat die Stadt Zeit, eine Stellungnahme abzugeben. Auch die anderen Anbieter, die sich am Ausschreibungsverfahren beteiligt haben, haben Parteienstellung. Wir gehen davon aus, dass das Verfahren in 2 bis 3 Monaten abgeschlossen ist“, so Dr. Claus Casati, der die Stadt Wien im Verfahren vertritt.

NACH ABSCHLUSS DES VERGABEVERFAHRENS KÖNNEN AUCH DIE ANDEREN VORHABEN DER STADT UMGESETZT WERDEN, ETWA:

* REDUKTION DER SCOOTER-ANZAHL: Wo derzeit ein Überangebot besteht und sich die Beschwerden häufen, wird die Scooter-Anzahl durch Vergabe neuer fixer Höchstzahlen reduziert (1. Bezirk, innere Bezirke + 20. Bezirk)
* DIGITALE 24-H-KONTROLLE: Ein Digitales Dashboard ermöglicht die Kontrolle jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit per GPS „vom Schreibtisch aus“ – auch rückwirkend! – und macht damit ein konsequentes Strafen für illegal abgestellte Roller möglich.
* VERSTÄRKTE KONTROLLEN DURCH BETREIBER: Betreiber müssen mit einem umfassenden „Kontrollsystem“ und verstärkten „Ordnerdiensten“ für sachgemäß abgestellte Roller sorgen.
* ERHÖHTE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN: Die Leihfahrzeuge müssen künftig u.a. Blinker, zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, akustische Warnzeichen und passende Ständer (die ein Umfallen auch bei Wind verhindert) aufweisen.
* BESTE ANGEBOTE FÜR DIE „LETZTE MEILE“ VON UND ZU DEN ÖFFIS: Die Betreiber müssen ein ausreichendes Angebot an Scootern auch in Stadtrandgebieten bereitstellen, wo sie heute oft nicht vorhanden sind. Damit gibt es kein „Cherry-Picking“ mehr, dass Betreiber vorwiegend nur in den inneren Bezirken Scooter anbieten, wo mehr Umsatz lockt.

rk-Fotoservice: www.wien.gv.at/presse/bilder

Sophia Schönecker
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Telefon: +43 1 4000 82182
Mobiltelefon: 0676/8118 82182
E-Mail: sophia.schoenecker@wien.gv.at

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