Totschnig/Strasser/Stammler/Schmuckenschlager: Weingesetz-Novelle stärkt heimische Herkunfts- und Qualitätsweine
Ministerrat beschließt neues Weingesetz: Mehr Alleinstellungsmerkmale für heimische Weinwirtschaft und Entbürokratisierung des Meldewesens
Im Ministerrat wurde heute die Novelle des Weingesetzes beschlossen. „Damit stärken wir den Ausbau unserer heimischen Herkunfts- und Qualitätsweine weiter, digitalisieren das Meldewesen im Weinsektor und schaffen so eine bürokratische Entlastung unserer Betriebe“, betonen Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses Nationalrat Georg Strasser und Mitglied des Landwirtschaftsausschusses Nationalrat Clemens Stammler, sowie Österreichs Weinbau-Präsident Nationalrat Johannes Schmuckenschlager.
LANDWIRTSCHAFTSMINISTER TOTSCHNIG: „Unser Wein zählt zu den besten der Welt. Der Weinbau ist identitätsstiftend und steht für Vieles, das auch Österreich auszeichnet – wie zum Beispiel für Nachhaltigkeit, Qualität oder auch für Geselligkeit. Österreich und sein Wein gehören zusammen. Das ist der Verdienst unserer engagierten Winzerinnen und Winzer. Damit wir unseren Vorsprung hinsichtlich Herkunft, Qualität und Nachhaltigkeit in der Weinwirtschaft noch weiter ausbauen, haben wir gemeinsam mit der Branche, dem Koalitionspartner und der Interessensvertretung eine Novelle des Weingesetzes auf den Weg gebracht.“
„Die Herkunftsebene ortsübergreifende Weinbaugemeinde trägt dazu bei, dass sich österreichischen Herkunftsweine am Markt noch besser profilieren können. Unsere Produkte sind exzellent und sollten daher auch auf einen Blick erkennbar sein. Die österreichischen Winzerinnen und Winzer sind besonders innovativ und produzieren Spitzenweine, die weltweit einen ausgezeichneten Ruf genießen. Mit dem kontinuierlichen Ausbau unserer Herkunfts- und Qualitätsweine DAC schaffen wir einen Mehrwert und Alleinstellungsmerkmale für unsere kleinstrukturierte Weinwirtschaft in Österreich.“
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