WKW-Kudziova/Strahodinsky: Inflationsanpassung der 24-Stunden-Förderung erster wichtiger Schritt

Offene Fragen bei Hausbesuchen, Teilbarkeit und Einkommensgrenzen müssen noch geklärt werden

„Die Anhebung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung auf 800 Euro ist ein wichtiger Schritt für die Absicherung dieser Betreuungsform in Österreich. Wir freuen uns, dass der jahrelange Einsatz vieler Experten aus der Fachgruppe nun zu diesem Schritt der Politik geführt hat“, so die Berufsgruppensprecherin der Personenbetreuerinnen in der Fachgruppe Personenberatung und Personenbetreuung in der Wirtschaftskammer Wien, Bibiana Kudziova, und die Berufsgruppensprecherin der Organisationen von Personenbetreuung (Vermittlungsagenturen), Marcela Strahodinsky. Mit der Erhöhung werde die Entwertung der Förderung durch die Inflation seit der Einführung im Jahr 2007 ausgeglichen.

Beide Berufsgruppensprecherinnen weisen aber darauf hin, dass bei einigen Themen der 24-Stunden-Betreuung noch Details zu klären und Verbesserungen zu besprechen seien, so etwa bei den Einkommensgrenzen, bei der Teilbarkeit der Betreuung und bei den Hausbesuchen zur notwendigen Qualitätssicherung.

QUALITÄTSSICHERUNG DURCH DGKP MUSS ZUMINDEST EINMAL PRO MONAT STATTFINDEN

Strahodinsky weist darauf hin, dass die künftig vier geplanten Hausbesuche pro Jahr durch das Kompetenzzentrum der SVS kein Garant für Qualitätssicherung sind. Stattdessen muss es um die Sicherstellung einer Finanzierung von Qualitätssicherung durch die mit der jeweiligen Betreuung vertrauten DGKPs (Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger) gehen. „Solche Unterstützungsleistungen durch DGKP bei der Betreuerin und den Angehörigen der betreuten Personen wären zumindest einmal im Monat durch zu führen“, hofft Strahodinsky auf weiterführende Gespräche mit den Regierungsparteien zu diesem Thema.

EINKOMMENSGRENZE ZUM BEZUG DER FÖRDERUNG AUF 3500 EURO ANHEBEN

Damit die 24-Stunden-Betreuung für die Klienten in Zukunft leistbar ist, muss es, so verlangt Kudziova, als nächsten Schritt nun darum gehen, die Einkommensgrenze, bis zu welcher die Förderung gewährt wird, endlich auf 3500 Euro anzuheben. „Auch dieser Betrag wurde bis dato noch nicht valorisiert und liegt unverändert bei 2500 Euro. Diese Grenze muss künftig, wie alle anderen Sozialleistungen auch, jährlich angepasst werden, weil sonst immer mehr Menschen aus der Förderwürdigkeit herausfallen,“ warnt Kudziova vor negativen Entwicklungen im Falle der Nicht-Valorisierung.

TEILBARKEIT IST EIN SCHRITT IN DIE RICHTIGE RICHTUNG – ABER MIT NOCH VIELEN OFFENEN FRAGEN

Erfreut zeigt sich Kudziova über die beabsichtigte Einführung der Teilbarkeit einer Betreuung. Demnach sollen 24-Stunden-Betreuerinnen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen dürfen, auch wenn diese nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Allerdings, so Kudziova, gelte es auch hier im Detail nachzuschärfen und klarzustellen, dass die Betreuung von drei Personen für die Betreuerin einen erhöhten Arbeitsaufwand darstelle, der auch entsprechend zu honorieren sei. Deshalb sei rasch zu klären, wie hoch in diesen Fällen die Förderung für die drei betreuten Personen sein werde.

„Wir werden weiterhin unsere Expertise einbringen, um zu guten Lösungen in den aus unserer Sicht offenen Detailfragen zu kommen und weitere Verbesserungen zu erreichen“, erneuern Kudziova und Strahodinsky ihre Gesprächsbereitschaft mit dem Sozialministerium und den Parlamentsklubs, um gemeinsam an der Weiterentwicklung der 24-Stunden-Betreuung im Sinne der Bevölkerung zu arbeiten.

Rückfragehinweis:
Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung
Straße der Wiener Wirtschaft 1
1020 Wien
+43 1 514 50-2203
personenberatung@wkw.at

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