SOS Mitmensch: Waldhäusl war zum Zeitpunkt seiner verhetzungsverdächtigen Aussagen nicht immun

Landtag sollte Justizermittlungen nicht blockieren

SOS Mitmensch übt scharfe Kritik am Vorhaben von ÖVP und FPÖ, in der heutigen Landtagssitzung die strafrechtliche Verfolgung von Landtagspräsident Gottfried Waldhäusl zu blockieren. Waldhäusl sei zum Zeitpunkt seiner unter Verhetzungsverdacht stehenden Äußerungen kein Abgeordneter und damit nicht politisch immun gewesen, betont die Menschenrechtsorganisation. 

„Verhetzung ist keine Bagatelle und darf niemals zu den regulären politischen Tätigkeiten eines Abgeordneten gehören. Daher ist bei begründetem Verhetzungsverdacht die Berufung auf die politische Immunität zu hinterfragen, ganz besonders im konkreten Fall, wo Waldhäusl seine inkriminierten Aussagen zu einem Zeitpunkt getätigt hat, als er noch gar nicht unter die Immunität fiel“, ruft SOS Mitmensch-Sprecher Alexander Pollak den niederösterreichischen Landtag zur Auslieferung Waldhäusls an die Justiz auf. 

Anlass des Auslieferungsbegehrens der Justiz sind Äußerungen von Waldhäusl in der Sendung “Fellner! live”. Dort sagte der damalige Landesrat unter anderem: „[…] und das werden dann keine Afghanen sein. Messerstecher werden wir nicht brauchen in Wien, haben wir eh schon genug, oder?” SOS Mitmensch erstattete daraufhin Anzeige, weil für die Menschenrechtsorganisation die pauschale Bezeichnung von Afghanen als „Messerstecher“ eine „Beschimpfung“ und eine „Aufstachelung zu kollektivem Hass“ darstellt. Auch die Staatsanwaltschaft Wien sieht einen begründeten Verhetzungsanfangsverdacht gegeben. ÖVP und FPÖ haben jedoch angekündigt, das von der Justiz gestellte Auslieferungsbegehren in der heutigen Landtagssitzung ablehnen zu wollen.

SOS Mitmensch, Zollergasse 15/2, 1070 Wien
Alexander Pollak
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