Rauch: Novelle bringt mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpfleger:innen
Erleichterter Zugang zu weiterführenden Qualifikationen – einfachere Anerkennung ausländischer Berufsausbildung
Gestern wurde im Plenum des Nationalrats ein Initiativantrag zur Novellierung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) eingebracht. Er sieht eine Erweiterung der Kompetenzen für diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal vor. Sie können Medizinprodukte künftig selbstständig verordnen. Die Anerkennung von im Ausland absolvierten Ausbildungen wird erleichtert, der Zugang zu weiterführender Qualifikation vereinfacht. “Wir verbessern die Rahmenbedingungen für die Menschen, die Pflege leisten. Kompetenzerweiterungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein vereinfachter Zugang zum Arbeitsmarkt für die dringend benötigten ausländischen Pflegekräfte sind wichtige Schritte dazu”, so Sozialminister Johannes Rauch. ***
Mit den 20 Maßnahmen im ersten Teil der Pflegereform wurden vor allem wichtige finanzielle Verbesserungen für Mitarbeitende in der Pfege, die Pflegeausbildung sowie für Betroffene und deren pflegende Angehörige umgesetzt. Mit dem zweiten Teil der Pflegereform werden nun langfristige strukturelle Verbesserungen für alle Menschen geschaffen, die Pflege leisten.
Durch die gestern eingebrachte GuGK-Novelle können diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger:innen künftig Medizinprodukte selbstständig verordnen zum Beispiel Verbandsmaterialien oder Inkontinenzprodukte. Bisher durften sie lediglich bestehende Verordnungen weiterführen – eine in der Praxis oft kritisierte und unverständliche Einschränkung. Pflegefachassistent:innen dürfen künftig auch Dauerkatheter bei Männern legen und entfernen sowie subkutane Verweilkanülen entfernen.
ERLEICHTERUNGEN FÜR AUSLÄNDISCHE PFLEGEKRÄFTE
Bei im Ausland ausgebildeten Pflegekräften wird die Nostrifikation vereinfacht. Künftig werden die Gesamtqualifikation und Berufserfahrung beurteilt und nicht mehr das Stundenausmaß der einzelnen Fächer in der Ausbildung. Ausländische Pflegeassistent:innen dürfen auch während der Nostrifikation unter Anleitung in ihrem Beruf arbeiten. Damit wird im Ausland ausgebildeten, qualifizierten Pflegekräften der schnellere Berufseinstieg in Österreich ermöglicht.
EINFACHERE HÖHERQUALIFIZIERUNG
Mit der GuKG-Novelle wird auch die Weiterbildung erleichtert: Pflegefachassistent:innen können sich sofort für eine Diplomausbildung entscheiden. Bisher war dafür eine zweijährige Berufserfahrung nötig. Gleichzeitig wird die Diplom-Pflegeausbildung stärker auf die Bachelor-Ausbildung an Fachhochschulen angerechnet. Damit steht den DGKP in weiterer Folge der Zugang zum Masterstudium offen. Damit wird die Durchlässigkeit und der Zugang zu weiterführenden Qualifikationen im Gesundheits- und Pflegebereich verbessert.
“Es ist besonders wichtig, dass auch in der Pflege die Möglichkeit zur Weiterbildung und Höherqualifizierung in allen Bereichen gefördert wird. Die Mitarbeiter:innen können sich so laufend weiterentwickeln. Ziel ist ein durchgängiges Weiterbildungssystem von der Pflegelehre bis zum Masterstudium”, so Rauch abschließend.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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