Neue Gentechnik“-Entwurf: EU-Kommission setzt Transparenz und Wahlfreiheit aufs Spiel
EU-Kommission will für „Neue Gentechnik“ die bewährten Regeln für Risikobewertung, Zulassung und Kennzeichnung abschaffen – das wäre das Ende für Transparenz und Wahlfreiheit.
Am 5. Juli will die EU-Kommission den bereits mehrfach verschobenen Vorschlag zur Neuregelung der europäischen Gentechnik-Gesetze auf den Tisch legen. Seit letzter Woche liegt ein erster durchgesickerte Entwurf vor – in dem allerdings wesentliche, vom EU-Ausschuss für Regulierungs
kontrolle (Regulatory Scrutiny Board) bereits im April dieses Jahres kritisierte Mängel und Schwachstellen noch nicht behoben sind. Würde diese Version umgesetzt, müsste ein Großteil der Lebens- und Futtermittel, die mit Verfahren der „Neuen Gentechnik“ (wie zum Beispiel CRISPR/Cas) hergestellt werden, KÜNFTIG NICHT MEHR GEKENNZEICHNET werden. Auch wissenschaftliche Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Zulassungs-verfahren würden dafür entfallen. Lediglich ein – in Umfang und Qualität nicht definiertes – Meldeverfahren und eine Saatgutkennzeichnung wären vorgeschrieben.
Das Aufweichen der bestehenden Gentechnik-Gesetze soll für alle Pflanzen gelten, „die auch in der Natur vorkommen oder durch konventionelle Züchtung erzeugt werden können“ – also die allermeisten der „Neue Gentechnik“-Pflanzen, die auf den Markt kommen können. Die Definition für derartige Pflanzen bleibt im Entwurf allerdings WILLKÜRLICH UND ALLES ANDERE ALS WISSENSCHAFTLICH FUNDIERT. Die restlichen „Neue Gentechnik“-Pflanzen sollen, laut Vorschlag, weiterhin als solche gekennzeichnet werden, dürften aber noch zusätzlich ein fragwürdiges Nachhaltigkeits-Label tragen.
EU-Kommission setzt leichtfertig Wettbewerbsvorteil aufs Spiel
Florian Faber
Geschäftsführer ARGE Gentechnik-frei
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f.faber@gentechnikfrei.at
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