AK zu Zwischenbericht „Task Force Strom & Gas“ von BWB und E-Control

Weitere Maßnahmen nötig, um Inflation zu senken

Die AK begrüßt die Vorschläge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control, die eine strengere Wettbewerbsaufsicht über die Energielieferanten und eine Stärkung der Konsument:innenrechte fordern.

„Die massive finanzielle Belastung vieler Haushalte in Österreich durch die enorm hohen Energiekosten und die dadurch bedingte hohe Inflationsrate fordern aber weiterer Maßnahmen“, betont AK Bereichsleiter für Wirtschaft, Tobias Schweitzer.

Deshalb fordert die AK:

+ BEWEISLASTUMKEHR EINFÜHREN: Viele Energielieferanten haben nach der Einführung der Stromkostenbremse ihre Energiepreise massiv erhöht, das zeigt auch der Bericht der Task Force. Während es in Deutschland für die Energielieferanten verboten ist, die Preise während der Dauer der Preisbremse für Strom, Gas und Fernwärme zu erhöhen, wenn sie nicht nachvollziehbar zeigen können, warum eine Preiserhöhung notwendig ist, fehlt in Österreich eine derartige „Beweislastumkehr“.  In Deutschland hat das Bundeskartellamt schon Verfahren gegen große Energielieferanten wegen Preiserhöhungen eingeleitet – aber in Österreich fehlen dafür die rechtlichen Instrumente.

+ SONDERKÜNDIGUNGSRECHT WÄHREND DER STROMKOSTENBREMSE: Einige Energielieferanten gewährten den Konsument:innen aufgrund der massiv gestiegenen Kosten zwar Rabatte – aber dafür mussten sich die Konsument:innen für ein Jahr an den Energielieferanten binden. Diese Haushalte sind derzeit in ihren Verträgen „gefangen“. Die AK fordert während der Dauer der Stromkostenbremse für diese Haushalte ein außerordentliches Kündigungsrecht, damit Konsument:innen auf günstigere Angebote wechseln können. Damit würde sich auch der Zuschuss der öffentlichen Hand an die Energielieferanten reduzieren. Derzeit erhalten die Energielieferanten bis zu 30 Cent pro Kilowattstunde (kWh) Zuschuss. Aber auch Gaskund:innen sollte dieses Sonderkündigungsrecht – gerade, weil es hier keine Preisbremse gibt – zumindest bis Mitte nächsten Jahres zustehen.

+ MEHR TRANSPARENZ BEI PREISÄNDERUNGEN DURCH GESETZLICHE ÄNDERUNGEN: Die AK fordert eine gesetzliche Änderung der derzeitigen Regelung für Strompreisänderungen. Energielieferanten sollten die Gründe für Preiserhöhungen bekanntgeben müssen, auch wenn es sich um Geschäftsgeheimnisse handelt (wie z.B. die Beschaffungsstrategie und -kosten). Diese Meldung soll an eine unabhängige Behörde gehen, die auch Missbrauchsverfahren einleiten darf (z.B. Bundeswettbewerbsbehörde oder E-Control). Sollten die Gründe für die Preiserhöhung wieder wegfallen, so könnte die Behörde die Unternehmen darauf hinweisen. Damit gäbe es mehr Transparenz bei Preisänderungen und mehr Rechtssicherheit – für alle.

+ WÄRMEKOSTENBREMSE JETZT:  Die hohen Gaspreise belasten nicht nur die Haushalte, sondern erhöhen auch die Inflationsrate – in Österreich sollte deshalb rasch eine Wärmekostenbremse für Gas und Fernwärme nach deutschem Vorbild eingeführt werden.  

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