Freiwilligengesetz: Deutliche Aufwertung der Freiwilligenarbeit ab Herbst 2023
Sozialausschuss beschloss Gesetzesnovelle – Mehr Wertschätzung und Ausbau der Beratungsangebote
Rund 3,7 Millionen Menschen in Österreich sind in ihrer Freizeit freiwillig tätig. Um dieses Engagement zu stärken, hat die Bundesregierung im Mai eine Novelle des Freiwilligengesetzes in Begutachtung geschickt. Sie wurde heute im Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen. Die Novelle bringt einen Ausbau der Beratungsmöglichkeiten für Freiwilligenarbeit. Das Taschengeld für Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr und Umweltschutzjahr wird fast verdoppelt, sie erhalten ein kostenloses Klimaticket. Auch für Teilnehmer:innen am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland wird es eine höhere finanzielle Unterstützung geben. Zudem wird ein neuer Staatspreis für sichtbare Wertschätzung für Freiwilligenarbeit sorgen. Der Beschluss durch den Nationalrat ist Anfang Juli geplant.
Fast die Hälfte aller über 15-Jährigen in Österreich ist in ihrer Freizeit freiwillig tätig. Der Trend ist in den vergangenen Jahren sogar steigend. Den rechtlichen Rahmen für die Freiwilligenarbeit bildet seit 2012 das Freiwilligengesetz, das zur Qualitätssicherung beiträgt und dabei die Rechte der Engagierten in den Mittelpunkt rückt.
Mit einer Gesetzesnovelle zum Freiwilligengesetz soll nun das freiwillige Engagement in Österreich gestärkt werden. Dafür stellt die Bundesregierung jährlich rund 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Nach ihrer Begutachtung und dem Beschluss im Ministerrat wurde die Gesetzesnovelle heute im Sozialausschuss des Nationalrates beschlossen.
DOPPELTES TASCHENGELD UND KOSTENLOSES KLIMATICKE
Für Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr (FSJ) und am Freiwilligen Umweltschutzjahr (FUJ) wird das Taschengeld ab Herbst 2023 fast verdoppelt: von durchschnittlich 260 Euro auf den Maximalbetrag der Geringfügigkeitsgrenze – aktuell sind das rund 500 Euro pro Monat. Dafür stellt die Bundesregierung den Trägerorganisationen erstmalig finanzielle Mittel zur Verfügung. Auch für Teilnehmer:innen am Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst im Ausland wird es künftig eine höhere finanzielle Unterstützung geben.
Zusätzlich erhalten Teilnehmer:innen am Freiwilligen Sozialjahr (FSJ) und am Freiwilligen Umweltschutzjahr (FUJ) ab Herbst 2023 ein kostenloses Klimaticket. Für mehr Wertschätzung wird auch ein neuer Staatspreis für Freiwilligenarbeit sorgen. Geplant sind Auszeichnungen in unterschiedlichen Kategorien, die mit Preisgeldern und Urkunden verbunden sind. Die erstmalige Verleihung ist für den 4. Dezember 2023 geplant.
_“Österreich hat eine lange Tradition der Freiwilligenkultur. Ob formell in Vereinen oder informell in der Nachbarschaftshilfe – rund 3,7 Millionen Menschen in Österreich engagieren sich freiwillig in ihrer Freizeit. Besonders im Gesundheits- und Sozialbereich ist dieses Engagement von großer Bedeutung. Mit der Novelle des Freiwilligengesetzes möchten wir allen freiwillig engagierten Menschen in Österreich nun mehr Wertschätzung für ihre Arbeit entgegenbringen“, _betont Sozialminister Johannes Rauch.
BERATUNGSMÖGLICHKEITEN WERDEN DEUTLICH GESTÄRKT
Verbessert werden auch die Beratungsmöglichkeiten für freiwillig engagierte Menschen, Organisationen und Interessierte. Dafür werden die bestehenden Strukturen in den Bundesländern deutlich gestärkt. Das beinhaltet neben der Weiterführung des Pilotprojekts einer bundesweiten Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Ehrenamt in Österreich auch eine eigene Projektförderung für die Freiwilligenzentren in den einzelnen Bundesländern.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Thomas Neubauer, LL.B.
Pressesprecher
+43 664 858 13 84
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.