Grüne: Richtungsweisendes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs ist ein Sieg für den Artenschutz
Rössler gratuliert und dankt WWF und Ökobüro für ihren unermüdlichen Einsatz zum Schutz intakter Natur und Biodiversität
„Das ist ein guter Tag für die Umweltorganisationen und für die Natur“, zeigt sich Astrid Rössler, Umweltsprecherin der Grünen, über die klare Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) sehr erfreut. In seinem jüngsten Erkenntnis hat der VwGH einer außerordentlichen Revision von WWF und Ökobüro stattgegeben. Bei Entscheidungen über den Abschuss von streng geschützten Tieren wie Fischotter, Biber oder Wolf muss einer anerkannten Umweltorganisation die Möglichkeit zur Teilnahme im Verfahren und auch ein Anspruch auf Überprüfung eingeräumt werden. Genau das wurde in den letzten Jahren in mehreren Bundesländern gezielt umgangen, indem Abschüsse im Wege von Verordnungsverfahren genehmigt wurden. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Vorgangsweise als Aushebelung der Beteiligungsrechte gemäß Aarhus-Konvention für rechtswidrig erklärt.
„Damit steht endgültig fest, dass auch die Salzburger Verordnungen zum Abschuss von Wölfen und Fischottern rechtswidrig sind. Die zuständige Jagdreferentin ist gut beraten, den Abschuss sofort zu stoppen“, fordert Rössler in Richtung Salzburger Landesregierung und hält fest: „Es war längst klar, dass die Verordnungen der Bundesländer nur zur Umgehung von Einzelverfahren erlassen wurden. Die fachliche Diskussion und berechtigte Kritik von Umweltorganisationen waren unerwünscht und sollten auf diese Weise ausgeschaltet werden. Dank des jahrelangen Einsatzes von Umweltorganisationen wie WWF und Ökobüro steht nun fest, dass sich die Bundesländer über EU-Recht nicht beliebig hinwegsetzen können.“
Im Verfahren vor dem VwGH wurde der WWF vom Grün-Alternative Verein zur Unterstützung von BürgerInneninitiativen (BIV) betreffend Rechtsanwaltskosten unterstützt. Der (BIV) unterstützt Einzelpersonen, Bürgerinitiativen und Umweltorganisationen, die sich für den Umweltschutz, die Grund- und Menschenrechte und soziale Anliegen einsetzen. Der BIV unterstützt in erster Linie Rechtsverfahren und beteiligt sich an den Kosten für Rechtsanwält:innen oder Sachverständige. Finanziert wird der BIV durch die Beiträge der Grünen Nationalrats- und Bundesratsabgeordneten, die freiwillig Teile ihres Gehalts spenden.
Homepage BIV: buergerinitiativen.at
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