„Bürgeranwalt“ über unzulässige Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen

Am 8. Juli um 18.00 Uhr in ORF 2

Wien (OTS) – Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 8. Juli 2023, um 18.00 Uhr in ORF 2 folgende Beiträge:

Streit um Gebäudewidmung

In Kobersdorf im Burgenland ärgern sich zwei Familien über ein Gebäude, das unmittelbar vor ihren Gärten errichtet wurde. Sie bezweifeln, dass bei der Errichtung alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Sie haben daher Volksanwältin Gaby Schwarz um Prüfung gebeten, ob alle Vorschriften eingehalten wurden.

Unerwartete Rechnung nach Straßenbauarbeiten – Hat die Stadt Wien korrekt gehandelt?

Um einen baupolizeilichen Bescheid zu erfüllen, musste Frau R. eine Ölfüllleitung auf dem Gehsteig entfernen lassen. Sie hat dafür eine Vereinbarung mit der MA28 (Wiener Straßenverwaltung) abgeschlossen und eine Firma mit den vorgeschriebenen Baumaßnahmen beauftragt. Die Stadt Wien hat ihr danach dennoch einen Betrag in Höhe von 1.185 Euro in Rechnung gestellt, obwohl sie alle Auflagen erfüllt hätte und die Stadt Wien kurze Zeit später ohnehin den Gehsteig saniert habe. Frau R. kritisiert, dass sie doppelt zur Kasse gebeten wurde, und hat daher bei der Volksanwaltschaft eine Beschwerde eingebracht.

Unzulässige Kostenabzugsklauseln bei Lebensversicherungen

Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen, die vor dem 1. Jänner.2007 abgeschlossen wurden, sind bei einigen Versicherungsunternehmen die Abschluss- und Verwaltungskosten oft nur mangelhaft erklärt. Das hat der Oberste Gerichtshof 2007 und 2008 festgestellt. Der Verein für Konsumentenformation kritisiert, dass Versicherungsnehmer erst nach Ablauf der Versicherung bemerken würden, dass sie wesentlich weniger ausbezahlt bekommen, als sie ursprünglich eingezahlt haben. Der VKI möchte nun mit einer Sammelklage gegen die betroffenen Versicherungen vorgehen, um die Kosten für die Kundinnen und Kunden zurückzubekommen.

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