Regierung muss Klimaverantwortung im EU-Lieferkettengesetz verankern
GLOBAL 2000, Fridays For Future Austria & RiseUp Uganda: Klimaverpflichtungen im Lieferkettengesetz um Beteiligung österreichischer Konzerne an Klimazerstörung zu vermindern
Am 11. Juli findet der zweite politische Trilog, also die nächste Verhandlung zwischen Mitgliedsstaaten, EU-Parlament und EU-Kommission zum EU-Lieferkettengesetz statt. Ein Knackpunkt bei den Verhandlungen ist die Frage, ob auch die Klimaauswirkungen unter die Sorgfaltspflicht fallen sollen. Die Auswirkungen fehlender Klimaverplichtungen zeigt das kürzlich aufgedeckte Beispiel der Beteiligung eines österreichischen Unternehmens an der East African Crude Oil Pipeline (EACOP) deutlich. „KLIMASCHUTZ DARF NICHT LÄNGER FREIWILLIG BLEIBEN. DAS LIEFERKETTENGESETZ BIETET DIE CHANCE, SOLCHE FÄLLE VON KLIMAZERSTÖRUNG ZUKÜNFTIG ZU VERMEIDEN, INDEM ES KONZERNE ZUR REDUKTION VON TREIBHAUSGASEMISSIONEN IN IHREN WERTSCHÖPFUNGSKETTEN VERPFLICHTET“, ERKLÄRT ANNA LEITNER, SPRECHERIN FÜR LIEFERKETTEN UND RESSOURCEN BEI GLOBAL 2000.
Hannah Keller, Pressesprecherin GLOBAL 2000, hannah.keller@global2000.at, 0699 142000 64
Klara Butz, Fridays For Future Austria, presse@fridaysforfuture.at
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