Ernst-Dziedzic erleichtert über Abweisung der SLAPP-Klage gegen SOS Balkanroute: Gerechtigkeit hat obsiegt
Grüne: Einschüchterungsklagen gegen die Zivilgesellschaft haben in einer lebendigen Demokratie keinen Platz
„Ich begrüße die heutige Entscheidung des Handelsgerichts, die SLAPP-Klage von ICMPD (International Centre for Migration Policy Development) gegen die Flüchtlings-NGO SOS Balkanroute und ihren Obmann Petar Rosandić abzuweisen. Die Klage war offenbar ein Versuch, die Zivilgesellschaft mundtot zu machen. Hier wurde offensichtlich versucht, die – durchaus berechtigte – Kritik einer österreichischen NGO zu den Zuständen an den EU-Außengrenzen mit rechtlichen Mitteln zum Schweigen zu bringen. Hätte ICMPD obsiegt, wäre das ein gefährlicher Präzedenzfall in Österreich gewesen. Denn: Die Zivilgesellschaft erfüllt eine nicht wegzudenkende Funktion in jeder Demokratie und das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit ist ein hohes Gut“, sagt die Sprecherin für Außenpolitik, Menschenrechte und Migration der Grünen, Ewa Ernst-Dziedzic.
Zum Auftakt des Prozesses am Dienstag am Wiener Handelsgericht haben sich über 50 österreichische und internationale Initiativen, Organisationen und ganze Netzwerke von NGOs mit SOS Balkanroute und ihrem Gründer Petar Rosandić solidarisiert. „Das ist ein geschlossenes Zusammenstehen der Zivilgesellschaft für die gemeinsamen Anliegen“, sagt Ernst- Dziedzic und unterstreicht: „Es ist hoch an der Zeit, dass wir in Zukunft mit der Anti-SLAPP-Richtlinie der EU den von SLAPP-Klagen Betroffenen, insbesondere Menschenrechtsaktivist:innen, ermöglichen, sich gegen offenkundig unbegründete oder missbräuchliche Gerichtsverfahren rechtlich zur Wehr zu setzen. Die Richtlinie muss ehestmöglich auf EU-Ebene beschlossen und dann auch in Österreich umgesetzt werden. Einschüchterungsklagen dieser Art sind aufs Schärfste abzulehnen und haben in einer entwickelten Demokratie nichts verloren.“
„Schon in einem persönlichen Gespräch im Juni dieses Jahres habe ich den Generaldirektor der internationalen Organisation ICMPD, Michael Spindelegger, aufgefordert, die beiden Klagen zurückzuziehen. Nun freut es mich, dass auch das Gericht schwarz auf weiß festgehalten hat, dass die geäußerte Kritik zulässig war und ICMPD mit seiner Einschüchterungstaktik nicht durchgekommen ist. Auch überspitzte Kritik ist von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt und muss möglich sein, um die zivilgesellschaftlichen Anliegen – nämlich eine menschenrechtskonforme Unterbringung für Flüchtlinge statt Abschiebezentren und illegaler Pushbacks – durchzusetzen. Projekte, die durch öffentliche Gelder finanziert werden und in einem Verantwortungsvakuum ohne Berücksichtigung der Gesetzeslage sowie der Menschenrechte umgesetzt werden, sind abzulehnen. Human Rights Defender wie Petar Rosandić als Obmann der NGO SOS Balkanroute erbringen trotz aller Widrigkeiten unverzichtbare Dienste für unsere Gesellschaft und rütteln unser Gewissen völlig zu Recht auf. Sie setzen sich couragiert und mit größtem Engagement für Menschen ein, die sonst keine Lobby haben“, betont Ernst-Dziedzic.
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