UNOS: Wirtschaftskammer muss Milliarden-Rücklagen an Mitglieder zurückfließen lassen

UNOS-Sprecher Bernhard: „Die fast 2 Milliarden Rücklagen müssen für eine Beitragssenkung und verbesserte Leistungen wie ein erhöhtes Krankengeld für Unternehmer:innen genutzt werden.“

Es ist nicht unerwartet, aber doch immer wieder erstaunlich: Die Rechnungsabschlüsse der Wirtschaftskammer-Organisation (WKO) für 2022 weisen Rücklagen in der Höhe von knapp 2 Milliarden Euro aus. Während Unternehmerinnen und Unternehmer unter hohen Energiepreisen und Lohnabschlüssen sowie exzessiven Lohnnebenkosten leiden, kann sich die WKO über sprudelnde Einnahmen freuen und profitiert sogar von der Inflation.

UNOS kritisieren dieses unmoralische Geschäftsmodell seit Jahren und Bundessprecher Michael Bernhard fordert daher einmal mehr: „Bei den Beiträgen zur Wirtschaftskammer muss sofort der Reset-Button gedrückt werden: Die Kammerumlage 2 als Teil der Lohnnebenkosten ist abzuschaffen, die anderen Umlagen sind auszusetzen oder zumindest deutlich zu reduzieren. Weiters ist die Zwangsmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer auf eine freiwillige umzustellen, dann regelt sich das in Zukunft von selbst – so wie in der Wirtschaft üblich.“

Die Kammerumlage 2, die in Lohnabrechnungen als „Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag“ getarnt ist, beträgt im Durchschnitt rund 0,4 % der Bruttolöhne und ist zu allem Überfluss länderweise unterschiedlich. Je höher die Lohnabschlüsse, die WKO-Vertreter:innen mitverhandeln, desto höher die Kammerumlage.

Sollten aufgrund der schwindelerregenden Höhe des Rücklagenbergs noch Finanzmittel verbleiben, könnten diese im Sinne der Unternehmerinnen und Unternehmer genutzt werden, zum Beispiel für ein verbessertes Krankengeld. Bernhard: „Die aktuelle Krankengeld-Regelung für Unternehmerinnen und Unternehmer ist hart an der Grenze zur Verhöhnung und stellt vor allem für viele Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen eine existenzielle Gefahr dar. Die Wirtschaftskammer soll einen Gesundheitsfonds einrichten, der das Krankengeld aufbessert und der bestehenden Regelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern annähert. Warum soll es hier eine Zweiklassen-Gesellschaft geben?“

Derzeit erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer von der Sozialversicherung ein Krankengeld in der Höhe von steuerpflichtigen 34 Euro pro Tag, allerdings erst ab einer Krankheitsdauer von 42 Tagen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kleinunternehmen gibt es hingegen eine Versicherungsleistung ab dem 11. Krankenstandstag.

UNOS – Unternehmerisches Österreich
Markus Ott
Bundesgeschäftsführer
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