PMU als erste österreichische Privatuniversität für mehr als sechs Jahre reakkreditiert
Bundesverwaltungsgericht gibt Paracelsus Universität nach Einspruch Recht: Institutionelle Reakkreditierung aus dem Jahr 2021 damit bis 2033 verlängert
Als Privatuniversität ist die Paracelsus Medizinische Privatuniversität (PMU) gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätsüberprüfung durch die vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung eingesetzte Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQ Austria) zu unterziehen. Im Zuge eines umfangreichen, mehrmonatigen Prozesses werden bei diesen Überprüfungen durch ein Team internationaler Gutachterinnen und Gutachter Lehrangebot und Forschung, Entwicklungsplan, Personal, Finanzierung, räumliche und technische Infrastruktur und vieles mehr unter die Lupe genommen. Die Überprüfungsprozesse werden grundsätzlich alle sechs Jahre durchgeführt, wobei ab der zweiten Reakkreditierung die Möglichkeit einer längeren Frist – konkret: bis zu 12 Jahren – besteht. Bis dato wurde diese Möglichkeit von der AQ Austria allerdings noch nie ausgeschöpft.
PMU HAT REAKKREDITIERUNGS-BESCHEID AUS 2021 BEEINSPRUCHT
Nach ihrer Erstakkreditierung im Jahr 2002 wurde die PMU bereits 2007 und 2014 reakkreditiert. Zuletzt wurde die institutionelle Reakkreditierung per Bescheid der AQ Austria im September 2021 für weitere sechs Jahre ausgesprochen. In dem zugrundeliegenden Gutachten wird diese ausdrücklich empfohlen. Die AQ Austria hebt darin die Zusammenarbeit der PMU mit ihrem Uniklinikum in Salzburg, die Forschungsleistung, den Entwicklungsplan oder auch das interne Qualitätsmanagement als besondere Qualitätsmerkmale der Universität hervor. In ihrer Stellungnahme zum Gutachten beantragte die PMU eine Akkreditierungsdauer von zwölf Jahren. Diesem Antrag entsprach das Board der AQ Austria nicht und führte in seiner Begründung aus, dass eine Akkreditierungsdauer von mehr als sechs Jahren aus Sicht des Boards grundsätzlich nicht angemessen wäre.
Da diese Begründung aus Sicht der PMU nicht rechtskonform ist, hat sie den Bescheid aus dem Jahr 2021 beim Bundesverwaltungsgericht beeinsprucht. PMU-Rektor Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Sperl erläutert: „Für uns war aufgrund des Gutachtens nicht nachvollziehbar, weshalb die Reakkreditierung erneut nur für sechs Jahre erteilt wurde. Daher haben wir mit dem Ziel einer Verlängerung auf die maximal möglichen zwölf Jahre Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Es ging in unserem Fall also nicht um die Frage, ob unsere Akkreditierung verlängert wird, sondern für wie lange.“
PREMIERE IN ÖSTERREICH: VERLÄNGERUNG DER AKKREDITIERUNG FÜR 10 JAHRE
Das Österreichische Bundesverwaltungsgericht hat der PMU nun Recht gegeben und festgestellt, dass die Verlängerung der Akkreditierung der PMU für zehn anstatt nur für sechs Jahre wie im ursprünglichen Bescheid festgelegt zu erfolgen hat. Damit folgt das Gericht in den wesentlichen Punkten der Argumentation der PMU und erkennt an, dass eine pauschale Einschränkung der Akkreditierungsperiode auf sechs Jahre unzulässig ist und bewährten Privatuniversitäten entsprechend eine längere Akkreditierungsperiode zusteht.
Das zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtskräftige Urteil wurde der Universität am 7. Juni 2023 übermittelt. Da die AQ Austria die Möglichkeit, binnen sechs Wochen dagegen in Revision zu gehen, nicht in Anspruch genommen hat, tritt der Bescheid nun per 7. Juni 2023 in Kraft. Die institutionelle Akkreditierung der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität wurde somit bis 8. Juni 2033 verlängert. „Wir freuen uns über die Entscheidung und sehen diese auch als Bestätigung für die Qualität der Paracelsus Universität in Lehre, Forschung und als Institution insgesamt“, so Rektor Sperl.
Paracelsus Medizinische Privatuniversität
Mag. Florian Emminger
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