AK und ÖGB: Untere Einkommen und Familien mit drittem Drittel entlasten!

Pendlerpauschale gerechter machen, Werbekostenpauschale seit 1988 gleich

AK und ÖGB fordern von der Regierung das Drittel der kalten Progression, das nicht automatisch abgegolten wird, für eine Entlastung von Familien und unteren Einkommen zu verwenden, sowie für die Erhöhung des Kilometergeldes, ein gerechtes Pendlerpauschale und die Anpassung von Freibeträgen, die teils seit 1988 (!) nicht mehr an die Teuerung angepasst wurden.

Überabgeltung für die untersten zwei Progressionsstufen!

Bei Menschen mit niedrigeren Einkommen schlägt die Teuerung am stärksten zu. Die Abgeltung der Sozialstaatsbeiträge über die Negativsteuer sollte daher ebenso stärker als nur zu zwei Dritteln angehoben werden, wie die untersten beiden Progressionsstufen.

Kindermehrbetrag

Für jene Familien, die den Familienbonus Plus nicht voll ausnützen können, fordern AK und ÖGB daher den Kindermehrbetrag von 550 auf 650 Euro anzuheben. Das würde die Familienleistungen gerechter machen, insbesondere in frauenpolitischer Hinsicht.

Gerechtes Pendlerpauschale mit Ökobonus

Das Pendlerpauschale soll von einem Frei- in einen Absetzbetrag umgewandelt werden. Arbeitnehmer:innen mit niedrigen Einkommen zahlen genauso viel Wegkosten und sind von der Teuerung stärker betroffen. Es ist völlig unverständlich, warum Besserverdiener hier mehr Geld von der Steuer zurückbekommen. Dazu soll es einen Ökobonus für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel geben.

Erhöhung des Kilometergeldes

Viele Arbeitnehmer:innen müssen aus beruflichen Gründen ihr Privat-Fahrzeug nutzen. Das amtliche Kilometergeld, das diese Aufwände ausgleichen soll, wurde seit 2008 nicht angehoben und beträgt seither unverändert 42 Cent für PKW. Aufgrund der deutlich gestiegenen Erhaltungskosten für PKW und andere Fahrzeuge ist eine Valorisierung längst überfällig. Das Kilometergeld (letzte Anpassung 2008) soll für PKW und KKW auf 60 Cent, für Motorfahrräder, Motorräder auf 35 Cent, für Fahrräder auf 50 Cent und für Mitfahrer: innen auf 10 Cent angehoben werden.

Werbungskostenpauschale: In Deutschland sind es 1.230 Euro

Das Werbungskostenpauschale wurde seit 1988 noch nie angepasst. Eine Valorisierung mit VPI würde zumindest 289 Euro ergeben. In Deutschland beträgt das Werbungskostenpauschale übrigens 1.230 Euro. Eine Erhöhung würde den bürokratischen Aufwand sowohl aufseiten der Arbeitnehmer:innen als auch bei den Finanzämtern verringern und könnte so die Bearbeitungszeit für die Arbeitnehmer:innenveranlagung deutlich senken.

Überstundenzuschläge: AK und ÖGB fordern die Anhebung des Freibetrags aufgrund der letzten Erhöhung im Jahr 2009 von 86 auf 118 Euro als Beitrag zur Gerechtigkeit. Den Fachkräftemangel damit beheben zu wollen, ist allerdings eine Illusion. Mehr- und Überstundenexzesse werden Arbeitskräfte aus Mangelberufen vertreiben und führen dazu, dass Menschen ihre Arbeit nicht bis zur Pension durchhalten.

Das Homeoffice-Pauschale soll ins Dauerrecht überführt und von 3 auf 6 Euro erhöht werden, um den höheren Wohn- und Energiekosten Rechnung zu tragen.

Die Freigrenze für das Jahressechstel soll von 2.100 auf 2.800 Euro erhöht werden. Warum für Bruttomonatsgehälter zwischen 1.050 und 1.350 Euro keine laufende Lohnsteuer gezahlt werden muss, für die Sonderzahlungen aber schon, ist unverständlich. Das sorgt bei AK und ÖGB-Mitgliedern in der Beratung regelmäßig für Unmut.

Der Veranlagungsfreibetrag soll von 730 Euro (entspricht 10.000 Schilling seit der letzten Anpassung 1988) auf 1.596 Euro erhöht werden. Das brächte eine Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten. Derzeit fallen derlei Kleinstumsätze in den Bereich der betrieblichen Veranlagung.

Weiters fordern AK und ÖGB folgende Anpassungen: Freibetrag für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge von 360 auf 787 Euro, Nächtigungsgelder von 15 auf 31 Euro, Taggelder von 26,40 auf 55 Euro.

Arbeiterkammer Wien
Katharina Nagele
(+43-1) 501 65 12678
katharina.nagele@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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