Reisewarnung für das Burgenland!
Für alle Bekassinen und Wachteln gilt eine Reisewarnung für das Burgenland: Hier werden Sie abgeschossen. Bitte nehmen Sie die Ausweichroute über NÖ und Steiermark.
_Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ macht darauf aufmerksam, dass im Burgenland als einzigem Bundesland in Österreich die Bekassine (seit 16.8.) und die Wachtel (ab 1.9.) auf ihrem Herbstzug abgeschossen werden – und fordert die Streichung dieser Arten aus dem Jagdgesetz. _
Die Bekassine (_Gallinago gallinago)_ ist österreichweit akut vom Aussterben bedroht und die Bestände der Wachtel (_Coturnix coturnix_) nehmen stark ab, so dass sie in der Ampelliste von BirdLife Österreich auf gelb („hohe Priorität für den Vogelschutz“) steht.
Wegen ihres Balzverhaltens wird die Bekassine auch „Himmelsziege“ genannt. Das Bekassinen-Männchen vollführt spektakuläre Sturzflüge und spreizt dabei die äußeren Schwanzfedern ab, wodurch es ein Geräusch erzeugt, das wie das Meckern einer Ziege klingt. Leider ist dieses Meckern vom Himmel in Österreich nur noch sehr selten zu hören, und auch der „Wachtelschlag“, der Gesang der Wachteln, wird immer rarer.
Der Hauptgrund dafür ist der Verlust von Lebensraum, aber auch die Jagd setzt den Zugvögeln zu. Die hiesigen Brutvögel laufen vor allem im Mittelmeerraum Gefahr, ihr Leben im Schrothagel zu verlieren, während in Österreich vor allem Brutvögel aus Nordosteuropa getötet werden, wo die Populationsgrößen ebenfalls rückläufig sind. Abschusszahlen werden vom Burgenland leider nicht veröffentlicht.
„Dass Österreich wegen des Burgenlandes zu den Ländern zählt, in denen Bekassinen und Wachteln immer noch geschossen werden, finde ich als Österreicher beschämend“, so Rudolf Winkelmayer, Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“. „Und dass diese Jagd völlig grundlos erfolgt, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Bejagung von Bekassinen und Wachteln muss in ganz Österreich, also auch im Burgenland, raschestmöglich untersagt werden. Künftig soll ein Bundesjagdgesetz solche willkürlichen Alleingänge einzelner Bundesländer unterbinden“, ergänzt Winkelmayer.
Eine Rechtfertigung für die Jagd auf Bekassinen und Wachteln fehlt. Sie verursachen keinerlei Schäden, und für wenige Gramm Fleisch einen Vogel zu töten, kann keine ernstgemeinte Erklärung sein. Überdies kann Wachtelfleisch schwere Vergiftungen auslösen, wenn die Wachteln zuvor für den Menschen giftige Pflanzen gegessen haben. Somit bleibt als „Begründung“ nur die Lust einer kleinen Zahl an Jägern, diese immer seltener anzutreffenden Vögel zu töten.
Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Eine der 14 Forderungen des Volksbegehrens, welche die Grundsätze für ein Bundesjagdgesetz formulieren, lautet: _Tierarten, die in Österreich oder darüber hinaus gefährdet oder von starken Populationsrückgängen betroffen sind, dürfen nicht länger bejagt werden. _Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
E-Mail: kontakt@bundesjagdgesetz.at
Webseite: www.bundesjagdgesetz.at
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