Abmahnanwalt und Google Fonts: BRANDL TALOS erzielt wegweisende Entscheidung
Die auf Datenschutzrecht spezialisierte Wirtschaftskanzlei BRANDL TALOS erzielte rund um die Google Fonts Abmahnwelle ein wegweisendes Urteil.
Tausende Unternehmer wurden im letzten Jahr mit einem Abmahnschreiben kontaktiert, in dem sie zu Schadenersatzzahlungen aufgrund einer angeblichen Datenschutzverletzung aufgefordert wurden. Ausgangspunkt war der Vorwurf, dass die Unternehmer durch das EINBETTEN VON GOOGLE FONTS AUF IHREN WEBSITES die IP-Adresse einer Website-Besucherin an Google in die USA weitergegeben hätten. Laut dem Abmahnschreiben des Anwalts hätte diese Datenweitergabe zu einem erheblichen Unwohlsein seiner Klientin geführt, weshalb er von mutmaßlich 33.000 Website-Betreibern jeweils EUR 190,– als Schadenersatz forderte.
Im Rahmen des Verfahrens vor dem Bezirksgericht Favoriten konnte die Klientin aber den behaupteten DATENSCHUTZVERSTOSS NICHT NACHWEISEN. Weder ist der Klientin der Nachweis gelungen, dass die Datenweitergabe in die USA überhaupt passiert ist, noch konnte sie nachweisen, worin ihr Schaden konkret liegen sollte. Die Aussagen der Klientin blieben dabei diffus und beschränkten sich auf einen angeblichen „Kontrollverlust“. Die Befragung des zuständigen Mitarbeiters des MOBILFUNKDIENSTLEISTERS brachte außerdem hervor, dass es NICHT EINMAL DIESEM SELBST MÖGLICH IST, herauszufinden, an wen die IP-ADRESSE WEITERGEGEBEN WURDE. Darüber hinaus zeigte sich, dass die tausenden Websites durch ein Programm aufgerufen wurden, das automatisch herausfindet, auf welcher Website Google Fonts eingebunden sind – und die Klientin selbst die Websiten gar nicht aufgerufen hat.
In Anbetracht der klaren Ergebnisse des Beweisverfahrens hat die Klientin des Abmahnanwalts unmittelbar vor Schluss der mündlichen VERHANDLUNG AUF ALLE ANSPRÜCHE VERZICHTET. Das Gericht sprach daraufhin aus, dass die Klientin im Prozess unterlegen ist und die Verfahrenskosten bezahlen muss. Dem Versuch der Klientin, die Schutzbestimmungen der DSGVO für ihren finanziellen Vorteil zu nutzen, wurde damit ein Riegel vorgeschoben.
Dr. Raphael Toman bei BRANDL TALOS betont die Bedeutung des Verfahrens für die gesamte Google Fonts Abmahnwelle: „_Das Urteil ist nicht nur für unseren Mandanten ein Erfolg, sondern wegweisend für tausende betroffene Unternehmen in Österreich, da es nahelegt, dass der Abmahnanwalt sämtliche Aufforderungsschreiben nach demselben Prinzip erstellt hat. Das Urteil zeigt somit, dass es sich auch im Datenschutzrecht lohnt, seine Rechte gerichtlich durchzusetzen_.“
„_Wie sich im Beweisverfahren herausgestellt hat, war die Klientin weder in der Lage, die behauptete Datenschutzverletzung nachzuweisen, noch ihr „Unwohlsein“ nachvollziehbar zu begründen. Dass die Klientin des Abmahnanwalts im allerletzten Moment sämtliche Behauptungen zurückzog, spricht für sich_“, hält Dr. Ernst Brandl von BRANDL TALOS, fest.
Dr. Raphael Toman
BRANDL TALOS Rechtsanwälte
E-Mail: toman@brandltalos.com
Tel: 01/5225700
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