Auflage eines Entwurfes für ein Wiener Landesgesetz zur öffentlichen Einsicht

Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:

_ENTWURF EINES GESETZES, MIT DEM DAS WFPOLG 2015 UND DAS __WIENER GASGESETZ 2006 GEÄNDERT WERDEN;_

Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite

HTTP://WWW.WIEN.GV.AT/RECHT/LANDESRECHT-WIEN/BEGUTACHTUNG/INDEX.HTM

abrufbar und liegt in der Zeit von 12.9.2023 bis 25.9.2023 in den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.

Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

post@ma64.wien.gv.at

oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.

PID-Rathauskorrespondenz
Stadt Wien Presse- und Informationsdienst, Diensthabende*r Redakteur*in
Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
01 4000-81081
dr@ma53.wien.gv.at
presse.wien.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.