Techniker schwer verletzt und traumatisiert nach Arbeitsunfall: Erst nach Klage durch die AK Wels erhielt er Versehrtenrente
DRAMATISCHER ARBEITSUNFALL IN EINER FIRMA IM BEZIRK WELS-LAND: BEI REPARATURARBEITEN AN EINEM LKW ERLITT EIN BAUMASCHINENTECHNIKER EINEN BRUCH DES JOCHBEINS UND DER AUGENHÖHLENWAND SOWIE PRELLUNGEN DER SCHULTER UND DES BRUSTKORBS. DER UNFALL WAR NICHT NUR LEBENSGEFÄHRLICH, SONDERN ZOG FÜR DEN MANN AUCH EINE SCHWERE POSTTRAUMATISCHE BELASTUNGSSTÖRUNG NACH SICH. OBWOHL ER NOCH LANGE ZEIT NACH DEM UNFALL BEHANDLUNGEN BENÖTIGTE, WOLLTE DIE ALLGEMEINE UNFALLVERSICHERUNGSANSTALT (AUVA) KEINE MINDERUNG DER ERWERBSFÄHIGKEIT ANERKENNEN. SOMIT HATTE ER AUCH KEINEN ANSPRUCH AUF EINE VERSEHRTENRENTE. DIE AK WELS GING FÜR DEN MANN VOR GERICHT UND KLAGTE GEGEN DEN BESCHEID.
Bei Reparaturarbeiten an einem LKW wurde der Techniker zwischen der hochgehobenen Kipperbrücke und dem Fahrgestellrahmen eingeklemmt. Er erlitt nicht nur schwere körperliche Verletzungen, sondern trug auch massive psychische Folgeschäden davon. Immer wieder holten ihn Erinnerungen an den Unfall ein, er litt unter Schlafstörungen, Panikattacken und Konzentrationsstörungen. Darüber hinaus hatte er noch mit den Folgen eines Arbeitsunfalls zu kämpfen, der ihm ein Jahr zuvor passiert war. All diese Leiden ließen den Schluss zu, dass die Arbeitsfähigkeit des Mannes für längere Dauer deutlich gemindert sein würde. In solchen Fällen steht Betroffenen nach einem Arbeitsunfall eine Versehrtenrente zu.
Doch die AUVA stellte dem Mann einen negativen Bescheid aus. Sie vertrat die Meinung, dass keinerlei Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegen würde. Daraufhin wandte sich der Arbeitnehmer an die Arbeiterkammer Wels. Diese brachte Klage gegen die AUVA ein. Im Zuge der Verhandlung wurde vom Gericht ein neues Gutachten über den gesundheitlichen Zustand des Mannes veranlasst. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der AK und kam zum Befund, dass eine Gesamtinvalidität von 20 Prozent vorliege. Die AUVA musste dem Mann eine unbefristete Versehrtenrente in diesem Ausmaß zusprechen.
Bei Zweifeln über negative Bescheide: AK berät kostenlos
Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
Ines Hafner, MA
+43 (0)50 6906 2178
ines.hafner@akooe.at
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